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Heiratsstrafe verstösst gegen die Verfassung

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Die Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» will die Heiratsstrafe bei den Steuern und der AHV abschaffen. Sie kommt am 18. Februar an die Urne. Die Ursache des Übels ist bekannt: Die Schweiz kennt ein progressives Steuersystem. In einem derartigen Regime wird die Hochzeit zu einer finanziell schmerzhaften Angelegenheit, weil die beiden Einkommen nicht mehr separat, sondern als Gesamtsumme besteuert werden. Dabei ist seit 1984 klar, dass die Heiratsstrafe gegen die Verfassung verstösst. Die Kantone haben darauf reagiert, der Bund indes nicht. fab/BZ

Bericht Seite 13

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