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Heizöl im Bach: Bedingte Geldstrafe

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Im Mai wurde in Rueyres-Treyfayes im Greyerzbezirk der Bach La Neirigue verschmutzt; Fische starben keine (die FN berichteten). Ein Landwirt hatte die Trocknungsanlage in seiner Scheune eingeschaltet, die er seit fünf Jahren nicht mehr benutzt hatte. Über ein Leck war so Heizöl in den Bach gelangt. Nun wurde der Landwirt mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20  Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Er muss zudem eine Busse von 300  Franken sowie die Gerichtskosten von 615 Franken bezahlen.

njb

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