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Heutiges Verfahren funktioniert gut

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Autor: Urs schwaller

Es gibt kein Anrecht auf Erteilung des Bürgerrechts. Wer sich nicht an die schweizerische Rechtsordnung hält, wer nicht integriert und mit unseren Lebensverhältnissen nicht vertraut ist, wer eine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit der Landes ist, wird nicht eingebürgert.

Die Einbürgerungsgesuche werden in Gemeinde, Kanton und Bund sorgfältig geprüft, und es werden Auskünfte bei Polizei, Gerichts- und Schulbehörden wie auch der Strafregisterauszug verlangt. In den letzten Jahren wurden auf Stufe Gemeinde 20 Prozent der Einbürgerungsgesuche abgelehnt. Weitere Ablehnungen erfolgten auf Stufe Kanton und Bund.

Zumindest auf dem Gebiet eines Kantons müssen für alle Gemeinden das gleiche Verfahren und die gleichen Prüfungsaufgaben für ein Einbürgerungsgesuch gelten. Ist dies nicht der Fall, so ist ein Einbürgerungstourismus unter den Gemeinden vorprogrammiert. Die Initiative will für Einbürgerungen vor allem die Abstimmung an der Urne wieder ermöglichen. Der Kanton Freiburg kannte keine solche Abstimmung, die bis zum Bundesgerichtsurteil im Jahre 2003 unter den 2700 Schweizer Gemeinden gerade noch in 90 Gemeinden praktiziert wurde.

Viel gravierender ist der zweite Punkt der Initiative, mit welchem verlangt wird, dass ein Nein zu einem Einbürgerungsentscheid auch bei krasser Willkür nicht mit einer Beschwerde überprüft werden kann. Wenn jemand alle Voraussetzungen erfüllt, um Schweizerin oder Schweizer zu werden, darf und soll der Gesuchsteller auch wissen, warum sein Gesuch abgelehnt wird.

Wenn die Ablehnung wegen der eingangs genannten Gründe erfolgt, so ist das richtig. Es kann ja aber wohl kaum sein, dass ich zum Beispiel nach dem Schema ablehne: Ja zu allen Asiaten, Nein zu allen Afrikanern, Ja zu allen Nordländern, Nein zu allen Südländern, Ja zu allen Katholiken, Nein zu allen Reformierten. Das widerspricht krass dem Verbot der Nichtdiskriminierung, auf welchem auch unser Land baut.

Die Initianten behaupten nun, mit Annahme der Initiative würden die heutigen Masseneinbürgerungen gestoppt. Doch urteilen Sie selbst: Unser Land zählt heute auf 7,5 Millionen Einwohner rund 1,57 Millionen Ausländer. Von allen Ausländern würden 898 300 die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, das heisst 57%. Eingebürgert wurden jedoch nur 3,9% dieser Personen. Auf die gesamte ausländische Bevölkerung bezogen, ergibt dies 2,75%, auf die gesamte Bevölkerung der Schweiz bezogen 0,57%.

Zahlen relativiert

Eingeschlossen sind in diesen Zahlen die rund 10 000 Personen, die jedes Jahr im In- und Ausland durch ein familienrechtliches Ereignis (Geburt, Heirat) das Schweizer Bürgerrecht im Rahmen einer erleichterten Einbürgerung erwerben. Hierfür ist der Bund zuständig und die Initiative betrifft diese Verfahren nicht!

Die Einbürgerungsbehörden in Gemeinden, Kanton und Bund arbeiten gut. Die Schweiz ist kein Selbstbedienungsladen und auch keine Bananenrepublik.

Urs Schwaller ist CVP-Ständerat, Tafers

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