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HFR will weg vom Staatspersonalgesetz

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Zweieinhalb Jahre nach einer Analyse zur Flexibilisierung der Personalführung am Freiburger Spital (HFR) ist der Inhalt dieses vertraulichen Berichts nun publik geworden. Der Bericht, der den FN vorliegt, schlägt in der Hauptsache eine Loslösung des Spitalpersonals aus dem Gesetz über das Staatspersonal vor. Der Verwaltungsrat schliesst sich dieser Folgerung vollumfänglich an.

Die vom Freiburger Staatsrat beauftragte Arbeitsgruppe hatte sich in ihrem Bericht vor allem auf eine Bedürfnisliste des HFR sowie auf einen Lohnvergleich zwischen 75 Schweizer Spitälern und Kliniken gestützt.

Höhere Lohnkosten

Der Lohnvergleich des Unternehmens Perinova Compensation kam zum Schluss, dass die Löhne des HFR um 7,9 Prozent höher liegen als im Durchschnitt. Im Bereich Raumpflege, Hauswirtschaft, Hotellerie und anderem liege das HFR 13,5 Prozent über dem Durchschnitt, im Bereich Pflege um 12,1 Prozent. Hingegen liegen gemäss dem Vergleich die Löhne bei den Ärzten um 8,1 Prozent unter dem Schnitt. Nicht berücksichtigt sind die Löhne der Kaderärzte, die nicht dem Staatspersonalgesetz unterstellt sind. Mit den Zahlen von 2014 als Basis liege die Lohndifferenz inklusive der Sozialbeiträge um rund 13 Millionen Franken über dem Schnitt. Ähnlich hoch sei der Unterschied auch im Vergleich zu einer Auswahl Westschweizer Spitäler.

Die Arbeitsgruppe hat im Weiteren auch Möglichkeiten für mehr Autonomie im Personalwesen auf gesetzlicher Ebene geprüft. Ohne Gesetzesänderung sei nur eine Anpassung des HFR-Personalreglements möglich. Spielraum besteht diesbezüglich etwa bei Stellenausschreibungen oder Inhalten des Arbeitsvertrags. Gemäss der Arbeitsgruppe würden solche Änderungen aber nur sehr geringe organisatorische oder finanzielle Auswirkungen haben.

Ganz anders sehe es beim Artikel 37 über das HFR-Gesetz aus: Dieser regelt die Unterstellung unter das Staatspersonalgesetz. Wenn daran gerüttelt wird, hat das HFR ganz andere Möglichkeiten, beim Personalwesen die Schraube anzuziehen: Lohnklassen, Lohnabstufungen, Entlassungen und Stellenabbau, Überzeit, Nacht- und Wochenendentschädigungen, Mutterschaftsurlaub, Teuerungszulage und vieles mehr sind dann nicht mehr tabu.

Folgen über das HFR hinaus

Eine solche Spezialbehandlung des Spitalpersonals würde eine Ungleichbehandlung mit anderen Staatsangestellten zur Folge haben und sei somit nur schwer durchsetzbar, kommt der Bericht zum Schluss. Deshalb sei eine komplette Loslösung vom Gesetz über das Staatspersonal unabdingbar. Das hätte gewichtige finanzielle und organisatorische Auswirkungen für das HFR, heisst es weiter. Gleichzeitig könnte sich ein solcher Schritt des HFR ebenfalls auf das Personal des Netzwerks für psychische Gesundheit, Pflegeheime und andere medizinische und soziale Institutionen des Kantons auswirken, deren Saläre sich am HFR ausrichteten.

Lohn- oder Leistungsabbau

Dass dieser Schritt bei den Personalverbänden zu einer starken Opposition führen würde, sind sich die Autoren des Berichts bewusst. Aus diesem Grund müsste mit dem Amt für Personal und Organisation eine Vereinbarung getroffen werden. Ein Gesamtarbeitsvertrag würde nach einer Übergangsfrist wohl das Staats­personalgesetz ersetzen.

Sollte der Staatsrat die Loslösung aus dem Staatspersonalgesetz nicht akzeptieren, würde das HFR bei der Kostenreduktion stark eingeschränkt: «Ohne externe finanzielle Hilfe wäre das HFR nicht mehr in der Lage, das ihm auferlegte Leistungsmandat zu erfüllen – mit allen Folgen, die das für die Freiburger Bevölkerung nach sich ziehen würde», schliesst der Bericht.

Stellungnahme

Verwaltungsrat steht fast einhellig hinter dem Bericht

In einer schriftlichen Stellungnahme hat sich der HFR-Verwaltungsrat vor zwei Jahren den Schlussfolgerungen des Berichts der Arbeitsgruppe vollumfänglich angeschlossen. Wie er schreibt, vertritt er die Position des Berichts «mit einer sehr grossen Mehrheit». Der Verwaltungsrat schränkt aber ein, dass sein Mitglied Anne-Claude Demierre (SP), Direktorin für Gesundheit und Soziales, bei den Beratungen innerhalb des Staatsrats die volle Meinungs- und Entscheidungsfreiheit behält. Sie sei nicht an die vorliegende Stellungnahme des Verwaltungsrats gebunden.

Der Verwaltungsrat ist der Meinung, dass das Freiburger Spital HFR eine eigene Entlöhnungspolitik entwickeln muss, die der aktuellen Spitalfinanzierung und den damit verbundenen eigenen finanziellen Mitteln entspricht. Er zeigt sich in seinem Schreiben bewusst, dass ein Ausstieg aus dem Staatspersonalgesetz zu Widerstand führe, dass dieser aber durch einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschwächt würde. Inzwischen solle eine Finanzhilfe des Kantons das Loch ausgleichen. Folgen beim Personal wie Demotivation oder Rekrutierungsschwierigkeiten sind aus Sicht des Verwaltungsrats nicht oder zumindest nicht nachhaltig zu erwarten. Es sei auch nicht seine Aufgabe, Folgen etwa auf Pflegeheime oder das Netzwerk für psychische Gesundheit zu prüfen.

Sollte der Staatsrat dem Ausstieg aus dem Staatspersonalgesetz nicht zustimmen, müsste der Kanton die Mehrkosten beim Lohn des Personals kompensieren, fordert der HFR-Verwaltungsrat. Dessen Präsident Philippe Menoud bestätigte gestern gegenüber den FN, dass diese Stellungnahme auch heute, zwei Jahre später, noch der Position des Verwaltungsrats entspreche.

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Chronologie

Seit über zwei Jahren Warten auf einen Staatsratsentscheid

Bereits vor dem landesweiten Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 hatte das Freiburger Spital HFR dem Staatsrat seine Besorgnis über die Finanzierung des Spitalbetriebs kundgetan. Sehr schnell zeigte sich, dass die Kosten des HFR über denen vieler vergleichbarer Schweizer Spitäler lagen. Deshalb verlangte das Spital einen flexibleren gesetzlichen Rahmen für die Personalführung. Der Staatsrat erteilte aus diesem Grund Ende Juni 2014 einer Arbeitsgruppe das Mandat, die Möglichkeiten einer solchen Flexibilisierung zu prüfen. Die Arbeitsgruppe unter Führung der Personal-Delegierten des HFR, Martine Morard, umfasste acht Mitglieder: drei des HFR, zwei des kantonalen Amts für Personal und Organisation, zwei der Gesundheits- und Sozialdirektion sowie eine Person der Finanzdirektion.

Vor dem Überreichen des Berichts an den Staatsrat hat die Arbeitsgruppe ihn noch dem Verwaltungsrat für eine Stellungnahme vorgelegt. Bis zu einem Entscheid des Staatsrats über das weitere Vorgehen hat die Arbeitsgruppe den Bericht als höchst vertraulich klassifiziert. Nach mehr als zwei Jahren hat der Staatsrat noch immer keinen Entscheid kommuniziert. Allerdings wird ein solcher Entscheid spätestens seit der Einreichung einer Motion der beiden Grossräte Markus Bapst (CVP, Düdingen) und Peter Wüthrich (FDP, Domdidier) sehnlichst erwartet. Sie hatten darin vor 13 Monaten mehr Eigenständigkeit für das HFR gefordert.

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«Der Wind im Staatsrat hat sich gedreht»

 

Es sei wohl kein Zufall, dass der mehr als zwei Jahre unter Verschluss gehaltene vertrauliche Bericht der Arbeitsgruppe zur Flexibilisierung des Personalstatus ausgerechnet jetzt an die Öffentlichkeit gelangt, sagte Gaétan Zurkinden, Regionalsekretär des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), gegenüber den FN. Der Staatsrat habe vergangene Woche und möglicherweise auch gestern über die Motion Bapst/Wüth­rich und somit auch über den Status des HFR-Personals beraten. Ein Entscheid stehe unmittelbar bevor. Und während Mitglieder des Staatsrats sich bisher vorsichtig über die mögliche Loslösung vom Staatspersonalgesetz geäussert hatten, sagt Zurkinden nun: «Der Wind innerhalb des Staatsrats hat sich gedreht. Das wissen wir aus zuverlässiger Quelle.»

Von der Freiburger Regierung äusserte sich gestern niemand zum Bericht und den laufenden Beratungen. Vizekanzler Marc Valloton liess verlauten: «Der Staatsrat bezieht keine Stellung zum Thema. Er behandelt derzeit mehrere Schlüsseldossiers über die Zukunft des Freiburger Spitals und wird in Kürze über die einzelnen Punkte entscheiden.»

Auch HFR-Verwaltungsrat Philippe Menoud wollte sich gegenüber den FN nicht über den Status des Spitalpersonals äussern. «Ich bin aber überrascht, dass der Bericht nun über ein Leck an die Öffentlichkeit gerät. Ich bedaure das, weil es alle Beteiligten unter Druck setzt.»

«6000 Betroffene»

Gemäss VPOD-Sekretär Zurkinden ist der nun aufgetauchte Bericht und die Stellungnahme des Verwaltungsrats «eine Bombe». Er hebt hervor, dass gemäss dem Bericht nicht nur 3600 Angestellte des HFR von schlechteren Arbeitsbedingungen betroffen wären, sondern mehr als 6000 Personen zahlreicher Sozial- und Gesundheitsinstitutionen des Kantons.

Zurkinden zeigt sich auch empört darüber, dass der Verwaltungsrat nicht nur bei den Löhnen des HFR-Personals sparen will, sondern auch bei vielen anderen Anstellungsbedingungen. «Der Verwaltungsrat sieht überall Spielraum», so Zurkinden.

Wie er sagt, hätten Einsparungen auf den Löhnen zwischen fünf und zehn Prozent grosse Auswirkungen für die einzelnen Angestellten. «Für eine Person mit kleinerem Einkommen könnte es 400 bis 500 Franken im Monat ausmachen, für eine Pflegefachperson 700 bis 800 Franken.»

Wolfgang Müller, Präsident der Gesundheitskommission des VPOD Schweiz, zweifelt auch den Vergleich mit den Löhnen anderer Spitäler und Kliniken an. «Es wird hauptsächlich mit Spitälern aus der Deutschschweiz und mit Privatkliniken verglichen. Deren Umfeld lässt sich nicht mit dem HFR vergleichen.»

Er gibt zu bedenken, dass Freiburg bei der Abdeckung mit Spitalpersonal pro 1000 Einwohner schlecht dotiert sei. Dieser Personalmangel könnte ein Grund dafür sein, warum beim HFR die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines stationären Patienten höher ist als in anderen Spitälern.

Wie er sagt, hätten auch die Erfahrungen anderer Kantone wie Neuenburg oder Basel-Land gezeigt, dass ein Ausstieg aus dem Staatspersonalgesetz und ein Gesamtarbeitsvertrag keine Garantie für Einsparungen darstellten. Müller kritisiert zudem, dass der Arbeitsgruppe, die den Bericht für das HFR erstellt hat, kein Personalvertreter angehörte.

Bis zum Streik

Gaétan Zurkinden sagte gestern, dass der VPOD sich bezüglich des Berichts noch nicht mit der Föderation der Staatsangestellten Fede austauschen konnte. Ganz sicher aber werde sich das Personal nächste Woche an den 1.-Mai-Feierlichkeiten mobilisieren. «Wenn nötig, ist später auch ein Streik denkbar.»

In einem Punkt ist er sich mit dem Verwaltungsrat einig: «Der Staat kann sich finanziell stärker beteiligen. Beispielsweise, indem er mehr Leistungen von allgemeinem Interesse finanziert.»

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