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Hilfe an Betreuungsplätze soll weitergeführt werden

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Autor: walter buchs

bern Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist auf acht Jahre bis zum 31. Januar 2011 befristet. In gut fünfeinhalb Jahren hat der Bund mit diesem Impulsprogramm die Schaffung von 23000 neuen Betreuungsplätzen unterstützt. Bis zum Ende des Programms werden insgesamt etwa 33000 neue Plätze von Finanzhilfen des Bundes profitieren können. Voraussichtlich dürfte dann auch der Rahmenkredit von 200 Millionen Franken ausgeschöpft sein.

Breite Unterstützung

Nun hat der Freiburger SP-Nationalrat Jean-François Steiert in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) eine Motion eingereicht mit dem Ziel, dass die Anschubfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung weitergeführt und das Gesetz so geändert wird, dass eine lückenlose Fortsetzung sichergestellt ist.

Die WBK hat die Motion mit grossem Mehr als Kommissionsmotion an den Bundesrat überwiesen. Unterstützung kommt auch von Seiten der kantonalen Erziehungsdirektoren- und der Sozialdirektorenkonferenz. In der soeben veröffentlichten Antwort beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. «Damit ist die erste, wichtige Hürde geschafft, um den heutigen 200-Millionen-Kredit fortzuführen», freut sich Nationalrat Steiert.

Nachfrage bleibt hoch

Der Bundesrat stellt fest, dass die Form einer Anschubfinanzierung «ein effizientes Instrument zur Förderung der Schaffung von neuen Betreuungsplätzen» ist. Zudem bekräftigt die Landesregierung, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der Familienpolitik ein vordringliches Anliegen bleibt. «Trotz der erfreulichen Entwicklung ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen nach wie vor bedeutend grösser als das Angebot», betont der Bundesrat. Da die Nachfrage nach Finanzhilfen des Bundes ungebrochen ist, ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Verlängerung des Impulsprogramms sinnvoll ist. Diese werde aber wiederum zeitlich befristet sein.

Nationalrat Steiert ist sehr zuversichtlich, dass die Motion voraussichtlich in der Märzsession vom Parlament angenommen wird, wie er den FN gegenüber sagt. In diesem Fall könnte dann der Bundesrat bis etwa in einem Jahr die Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes sowie die entsprechenden Bundesbeschlüsse über den Zahlungsrahmen für die folgenden Jahre vorlegen.

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