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Hilfe an verschuldete Personen

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Autor: walter buchs

freiburg Insgesamt wurde den sechs Personen ein Betrag von 79 736 Fr. zugesprochen, gegenüber knapp 145 000 im Vorjahr. Die Darlehen bewegten sich zwischen einem Betrag von 4500 und 21 900 Fr., wie die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) am Montag bekannt gegeben hat.

Fälle werden immer komplizierter

Aus der Mitteilung geht weiter hervor, dass 2009 fünf Darlehen vollständig zurückbezahlt wurden. So waren Ende des Jahres noch 21 Rückzahlungen im Gesamtwert von gut 191 000 Fr. ausstehend. Der Schuldenberatungsdienst der Caritas ist der Hauptpartner der kantonalen Kommission für die Verwendung des Fonds. Deren Mitarbeitende haben im vergangenen Jahr 279 Dossiers bearbeitet und dann ein knappes halbes Dutzend der Kommission unterbreitet.

Die GSD weist darauf hin, dass die Anzahl der bewilligten Darlehen rückläufig ist, obwohl immer mehr Menschen – vor allem Junge – in eine Schuldensituation gelangen. Die Fälle würden aber immer komplizierter. Weil die Betroffenen oft nur ein tiefes Einkommen und somit eine ungenügende Marge für eine Rückerstattungsplan haben, könne der Entschuldungsprozess nicht immer eingeleitet werden.

Anforderungen für Darlehen

Der kantonale Entschuldungsfonds wurde 2006 mit 1,4 Mio. Fr. errichtet. Ziel des Fonds ist die Unterstützung von verschuldeten Personen und die Förderung ihrer Wiedereingliederung. Die zugesprochene Hilfe, für deren Gewährung bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen, wird zinslos gewährt, muss aber immer rückerstattet werden.

Telefonbereitschaftsdienst der Caritas: Mo. bis Fr. 8.30-12.30 Uhr: 026 321 18 54

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