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Hochansteckende Newcastle-Krankheit in Niederglatt ZH aufgetreten

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In einem Geflügelbetrieb in Niederglatt ZH haben die Veterinärbehörden bei mehreren Legehennen die hochansteckende Newcastle-Krankheit nachgewiesen. Die Tiere im betroffenen Bestand müssen getötet werden.

Rund um den Betrieb richtet der Kanton Zürich eine Schutz- und eine Überwachungszone ein, in der für die Geflügelbetriebe besondere Vorschriften gelten, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Samstag mitteilte.

Die Krankheit wurde diagnostiziert, nachdem die Legeleistung der Hühner eingebrochen war und die Eier kaum Schalen aufwiesen, wie die Zürcher Gesundheitsdirektion mitteilte. Es handelt sich dabei um ein typisches Symptom für die Newcastle-Krankheit. Tote Tiere seien keine festgestellt worden.

Von der Newcastle-Krankheit sind vor allem Hühnervögel betroffen, aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel. Eine Ansteckung kann symptomlos verlaufen, aber auch schwere gesundheitliche Konsequenzen für infizierte Tiere haben. Entwickeln angesteckte Tiere Symptome, dann fressen sie zunächst schlechter, haben eine erhöhte Körpertemperatur, sind schläfrig und durstig.

Erkrankte Tiere sitzen meist mit offenem Schnabel in dunklen Ecken. Sie atmen schnarchend und niesen häufig. Die durch ein Virus verursachte Krankheit gilt als hochansteckend und wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Sie kann sich auch indirekt über Menschen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten, wie das BLV schreibt. Je nach Virusstamm kann der Schweregrad der Krankheit variieren. Bei der akuten Verlaufsform beträgt die Sterberate 90 bis 100 Prozent.

Herkunft noch unbekannt

Die Herkunft der Krankheit sei zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt. Der betroffene Tierbestand muss gekeult werden. Damit sich das hochansteckende Virus nicht weiterverbreitet, wurde der betroffene Betrieb gesperrt. Nur Menschen, die die Tiere versorgen sowie die Veterinärbehörden haben Zutritt zu den Ställen.

Das Veterinäramt Zürich richtete zudem eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern ein. Für Geflügelhaltungen in diesen Zonen gelten besondere Vorschriften.

Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte überprüfen in den Beständen in den Zonen nach Risikofestlegungen den Gesundheitsstatus des Geflügels. Ausstellungen mit Geflügel oder anderen Vögeln in den Zonen sind verboten. Die Zonen bleiben laut den Zürcher Gesundheitsbehörden für mindestens 21 Tage bestehen.

Infektionen bei Menschen selten

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Tierseuche und damit meldepflichtig. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden. Der letzte Fall von Newcastle-Krankheit in der Schweiz trat im November 2017 im Kanton Tessin auf. Die Krankheit ist auch auf Menschen übertragbar.

Infektionen des Menschen sind selten und betreffen in der Regel Geflügelhaltende, Laborpersonal und Tierärzte. Die Ansteckung erfolgt über die Luft oder über die Bindehaut nach direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel, insbesondere mit Hühnern. Bei Menschen, die sich infizieren, ist eine einseitige, manchmal auch beidseitige Bindehautentzündung zu beobachten. Oft schwellen die Lymphknoten vor den Ohren an.

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