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Hohe Strafen im Hanf-Prozess

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30 Monate für Armin Käser, 24 Monate für Jean-Pierre Egger

Der Hanf-Prozess hat ein vorläufiges Ende gefunden. Das Urteil lehnt sich stark an die Anträge der Staatsanwaltschaft an, die 38 bzw. 28 Monate Freiheitsentzug für die Hauptangeklagten Käser und Egger verlangt hatte. Die beiden müssen ausserdem eine Ersatzforderung an den Staat von 1,2 Mio. (Käser) und 215000 Franken (Egger) bezahlen.

Ganz und gar nicht zufrieden zeigten sich die beiden Anwälte, die bei den Drogen-Delikten für einen Freispruch plädiert hatten. Markus Meuwly, der den abwesenden Armin Käser vertritt, bezeichnete das Urteil des Bezirksgerichts Sense als skandalös. Jean-Pierre Egger hatte für die Entscheidung nur ein müdes Lächeln übrig. Er hatte am Morgen, als ihm ein letztes Mal das Wort zu seiner Verteidigung erteilt wurde, noch einmal an die Vernunft der Richter appelliert und seinen viertelstündigen Vortrag mit den Worten «Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun» beendet.

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