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Hoverboards, Monowheels, Segways: Ein Trend mit Konfliktpotenzial

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Sie rollen auf vier, auf zwei oder nur auf einem Rad, haben meistens keine Geschwindigkeitsanzeige, keine Hupe und teilweise müssen die eigenen Schuhe als Bremsvorrichtung dienen. Die Rede ist von E-Skateboards, Monowheels, Hoverboards, Segway-Stehrollern und ihresgleichen. Doch sind sie tatsächlich ein alternatives Transportmittel oder bleiben sie reines Spassgerät?

«Vor zwei Jahren sind die Verkäufe regelrecht explodiert. Mittlerweile ist der Boom etwas abgeflacht.»

Antonio Govetosa

Marketingleiter Athleticum

 

Schnelle Entwicklungen

Die elektrischen Trendfahrzeuge sind seit mehreren Jahren im Handel erhältlich. Athleticum in Villars-sur-Glâne beispielsweise führt seit drei Jahren Produkte in diesem Bereich. «Die Hoverboards sind die Bestseller», sagt Antonio Govetosa, Marketingleiter von Athleticum Schweiz. Die Nachfrage sei besonders bei männlichen Teenagern im Alter von 14 bis 24 Jahren gross. «Vor zwei bis drei Jahren sind die Verkäufe regelrecht explodiert, mittlerweile ist der Boom ein wenig abgeflacht».

Dies hält die Hersteller der Elektro-Geräte nicht davon ab, jedes Jahr verrücktere Kreationen auf den Markt zu bringen: Schneller, schriller und ausgefallener soll es sein. Es ist nicht immer einfach, bei dieser sich schnell entwickelnden Szene den Überblick zu behalten. Auch für die Polizei nicht. «Wir informieren uns kontinuierlich über den neuesten Stand der Trendfahrzeuge», sagt Oberleutnant Jean-Marc Rotzetter, Chef der Freiburger Verkehrs- und Schifffahrtspolizei, «wir klären den rechtlichen Rahmen ab, informieren unsere Mitarbeiter und versuchen auch die Bevölkerung über verschiedene Kanäle wie Social Media, Verkehrsunterricht oder Merkblätter und Kampagnen auf dem Laufenden zu halten.»

Nur auf Privatboden nutzbar

Dies ist notwendig, denn die Situation ist für Kunden oft verwirrend. Vertreiber der Spassfahrzeuge locken potenzielle Käuferinnen und Käufer besonders auf Onlineportalen mit Sätzen an wie: «Dank der bis zu 20 Kilometer Reichweite können Sie bequem zur Arbeit fahren, nutzen Sie das Flow­wheel als Überbrückung von den öffentlichen Verkehrsmitteln zum gewünschten Zielort oder ganz einfach, um Spass zu haben.» Das Heimtückische daran: Viele der motorisierten Fahrzeuge dürfen laut Rotzetter auf öffentlichen Verkehrsflächen gar nicht benutzt werden. Problemfälle sind zum Beispiel das Monowheel, das Hoverboard und das E-Skateboard. Alle drei Geräte kommen durch elektrischen Antrieb vorwärts, doch gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung fehlt es an technischen Daten, um sie einer bereits bestehenden Fahrzeugkategorie zuzuordnen. Daher dürfen sie weder auf öffentlichen Strassen noch auf dem Trottoir benutzt werden, sondern nur auf einem abgegrenzten, privaten Areal. Govetosa betont, dass das Verkaufspersonal von Athleticum die Kunden immer darauf hinweise, dass das Fahren auf öffentlichem Grund verboten sei. In der Regel seien die Kunden aber bereits gut informiert. Bei der Kantonspolizei Freiburg sind keine Zahlen über Vergehen mit den elektrischen Spassfahrzeugen bekannt.

Helmobligatorium?

Eine Helmtragepflicht besteht lediglich für E-Bikes, die schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren können. Für diese Fahrzeuge sowie für Segway-Stehroller bedarf es ausserdem eines Führerscheins der Kategorie M, und sie müssen mit einem gelben Kontrollschild ausgestattet sein. Für die nicht auf öffentlichem Grund nutzbaren Geräte wird das Tragen eines Helmes von der Kantonspolizei zwar dringend empfohlen, ein Obligatorium gibt es aber nicht.

Skateboard und Co

Auch den Benutzern von fahrzeugähnlichen Geräten legt die Kantonspolizei das Helmtragen ans Herz. Zu diesen Geräten zählen alle Transportmittel, die mit eigener Körperkraft angetrieben werden, also Rollschuhe, Inline-Skates, Kickboard, Skateboard, herkömmliche Trottinetts oder ein Kinderrad. Anders als die Elektrotrends dürfen diese auf Tempo-30-Strassen und in Begegnungszonen gefahren werden. Zudem, sofern die Fussgänger weder behindert noch gefährdet werden, können sie bei angemessenem Tempo auch auf dem Trottoir benutzt werden. «Die Fussgänger haben aber stets Vortritt», betont Oberleutnant Rotzetter. So ist es in den letzten dreieinhalb Jahren in Freiburg drei Mal vorgekommen, dass die Polizei eine Busse für Behinderung der für Fussgänger bestimmten Verkehrsfläche, also der Trottoirs, verteilen musste. Zwei weitere Bussen wurden wegen Verwendung solcher Geräte auf nicht zugelassenen Verkehrsflächen ausgesprochen.

 

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