Eine Frau spaziert mit ihrem Hund entlang der Sense in Flamatt. Der Hund nähert sich einer anderen Spaziergängerin und schnappt nach ihrem Bein. Die Spaziergängerin muss die Verletzung vom Arzt behandeln lassen–und klagt die Hundehalterin wegen einfacher Körperverletzung an.
Der Vorfall im Frühsommer dieses Jahres war nicht der erste seiner Art. Wie aus dem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft hervorgeht, hatte der Hund schon mehrere Personen gebissen. Deshalb ordnete der Kantonstierarzt 2011 an, der Hund müsse einen Maulkorb tragen. Die Hundehalterin hatte ihm einen solchen aber offensichtlich am Tag des beschriebenen Vorfalls nicht angezogen.
Körperverletzung
Die Staatsanwältin sprach die Hundehalterin nun der fahrlässigen Körperverletzung und der Übertretung des Gesetzes über die Hundehaltung schuldig. Sie muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, erhält aber eine Bewährungsfrist von zwei Jahren. Ausserdem muss sie die Verfahrenskosten übernehmen. nas