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Hund wirft Frau zu Boden – Halter erhielt bedingte Geldstrafe

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hatte vor kurzem den Fall eines Hundehalters aus dem Sensebezirk zu begutachten. Der 67-jährige Mann hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle. Er war mit seinem Husky-Apenzeller letztes Jahr im April in seinem Wohnquartier unterwegs.

Als sich seine Nachbarin seinem Standort näherte, rannte der Hund, der zu diesem Zeitpunkt nicht an der Leine war, zu ihr und sprang sie mehrmals an, bis sie umfiel. Die Frau erlitt bei diesem Sturz leichte Verletzungen an der Schulter und reichte in der Folge gegen den Halter Strafklage wegen leichter Körperverletzung ein.

Hund war aktenkundig

Die Ermittlungen der Behörden ergaben, dass der Hund aktenkundig ist: Bereits im September 2014 hat er eine Person gebissen. Wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Urteil schreibt, hätte der Hundehalter aufgrund des früheren Vorfalls besondere Vorsicht im Umgang mit seinem Hund walten lassen müssen, vor allem, wenn dieser nicht an der Leine sei.

Weil er dies unterlassen habe, habe er seine Pflichten verletzt und so fahrlässig die Gesundheit der Frau geschädigt. Der Mann wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 1600 Franken verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss zudem die Verfahrenskosten von 355 Franken bezahlen.

Hund ohne Aufsicht

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat auch eine andere Hundehalterin mit einer Busse von 200 Franken bestraft. Die 23-jährige Frau hatte ihren Hund letzten Sommer in einem Quartier einer Sensler Gemeinde ohne Aufsicht herumstreunen lassen. Dies verstösst gegen das Hundegesetz. Der Hundehalterin aus dem Sensebezirk wurden auch die Verfahrenskosten von 265 Franken auferlegt. im

 

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