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Hundegesetz wird gelockert

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Vertreter von Hundeklubs hatten sich gestern vor der Grossratssitzung beim Rathaus versammelt, verteilten Flugblätter und wohnten anschliessend der Debatte im Saal bei. Dies zeigt, dass es gestern für sie im Parlament um viel ging.

Mittels einer Volksmotion hatten sie nämlich erreicht, dass der Staatsrat eine Änderung des Gesetzes über die Hundehaltung prüfen will. Wie sie in ihrer Motion ausdrücken, sind mit der herrschenden Gesetzgebung die Existenz von Hundeklubs und das Engagement ihrer Mitglieder bedroht. Die Volksmotion richtet sich im Wesentlichen an die Bestimmung, wonach auch Ausbildner in Hundeklubs eine teure, vom Kanton anerkannte Ausbildung machen müssen. Viele Klubtrainer könnten und wollten dies nicht auf sich nehmen. Entsprechend würden diese auch nicht mehr mit ihren Ausbildungen zum Schutz von Personen vor aggressiven Hunden beitragen.

Mit dieser Argumentation stiessen sie beim Staatsrat auf offene Ohren. Dieser will sich am weniger restriktiven Bundesrecht orientieren, erklärte Staatsrätin Marie Garnier. Sie stellte in Aussicht, dass die Pflicht für die staatlich anerkannten Kurse auf Personen beschränkt wird, die beruflich und gegen Bezahlung ausbilden.

Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart (ML-CSP, Schmitten) wies auf die wichtige Arbeit in den Vereinen hin und rief dazu auf, Fehlinterpretationen im Gesetz auszuschliessen. Christian Ducotterd (CVP, Grolley) sagte, es sei wichtig, dass die Vereine ihre Verantwortung wahrnähmen; er lobte die kompetente Arbeit, die dort geleistet werde.

All diese Argumente führten dazu, dass die Volksmotion für eine Gesetzesänderung mit 91 gegen 0 Stimmen angenommen wurde. uh

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