Weil er im Sommer 2012 einen Pitbull Terrier gehalten hatte, wurde ein 21-jähriger Mann mit Wohnsitz in Freiburg nun zu einer Geldstrafe verurteilt. In ihrem Strafbefehl begründete die Staatsanwaltschaft die Busse in der Höhe von 400 Franken damit, dass diese Hunderasse gemäss Hundehaltungsgesetz im Kanton Freiburg verboten ist. ma