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I. Semuhire eingebürgert

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Der umstrittene 42-jährige Jurist lebt seit 20 Jahren in der Schweiz und seit vier Jahren in Villars-sur-Glâne. In den Neunzigerjahren machte er mit Publikationen zum Völkermord in Ruanda auf sich aufmerksam, aufgrund derer ihn die Zeitung «L’Objectif» als «ruandischen Nazi» betitelte. Semuhire wurde vorgeworfen, die Verantwortlichen des Völkermordes zu unterstützen. Eine Klage Semuhires gegen die Verantwortlichen von «L’Objectif» führte zu einem jahrelangen Rechtsstreit, der im vergangenen Mai mit einem Vergleich endete.

Die Einbürgerungskommission und der Gemeinderat von Villars-sur-Glâne empfahlen dem Generalrat die Einbürgerung zur Annahme, weil Semuhire sämtliche gesetzlichen Bedingungen erfülle. Die Fraktionen zeigten sich gespalten, und mehrere Räte ergriffen in einer ruhigen Diskussion das Wort. Jean-Daniel Margueron (SP) verlas eine Botschaft des zurzeit in Deutschland weilenden Semuhire. Dieser bezeichnete sich darin als aufrichtigen und gemässigten Menschen, der mit den Opfern des Völkermordes solidarisch sei.
In geheimer Abstimmung entschieden die Generalräte mit 23 zu 20 Stimmen (fünf ungültige) zugunsten von Semuhire. Damit hat der Ruander das Schweizer Bürgerrecht im drittenAnlauf erhalten: Zwei frühere Anträge in der Gemeinde Le Bry waren abgelehnt worden. Die Ehefrau und die beiden Kinder Semuhires wurden bereits im Juni 2003 in Villars-sur-Glâne eingebürgert.

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