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«Ich bin einfach enttäuscht»

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«Ich bin einfach enttäuscht. Schliesslich wollte ich etwas Gutes tun und habe diese Ausflüge unentgeltlich angeboten. Und wenn dann nur das Kleinste danebengeht, wird man gleich wie ein Schwerverbrecher behandelt», sagt Christof Huber. Der 63-Jährige hat Einspruch erhoben gegen den Strafbefehl, in dem er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie einer Busse von 300 Franken verurteilt wurde. Gestern tagte das Polizeigericht in Tafers unter der Leitung von Gerichtspräsident Reinold Raemy. Hubers Geschichte begann im Juli 2015, als er im Rahmen des Ferienpasses Plaffeien einen Ausritt mit Pferd und Wagen anbot. 16 Kinder haben teilgenommen am Ausflug, der unter dem Motto «Ein spannender Westernnach- mittag mit Reiten und Musik» lief. Auf der Nesslerastrasse in Tentlingen kam der Planwagen in Bedrängnis: Von hinten näherte sich ein Lastwagen, Huber wollte diesem Platz machen und versuchte, rechts ranzufahren. Dabei kippte das Fahrwerk nach links, einige Kinder erlitten leichte Verletzungen wie Schürfungen oder Prellungen. Im Oktober 2016 dann folgte der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft – diese verfügte, dass sich Huber der Verletzung der Verkehrsregeln und der fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig gemacht habe.

Sein Rechtsbeistand Elmar Perler widersprach an der gestrigen Sitzung: «Ich bin der festen Überzeugung, dass hier kein fahrlässiges Verhalten vorliegt.» Er will einen Freispruch betreffend Herrschaftsverlust und einen Freispruch betreffend fahrlässiger Körperverletzung. Er anerkennt die Tatsache, dass die vorderen Rückstrahler beim Planwagen fehlten. Ansonsten habe sein Mandant nichts zu verschulden. Der Vorwurf, dass seine Beistellbremse nicht funktioniere, sei nicht haltbar: Das sei erst nach dem Unfall der Fall gewesen, so Huber.

Raemy hakt nach: «Sie sind dann auf eine Böschung ausgewichen?» Huber stellt klar: Zwar sei die Wiese neben der Strasse leicht uneben; aber es handle sich keinesfalls eine Böschung. Der Planwagen sei heikel konstruiert gewesen und deshalb leichter umgekippt, ist im Polizeibericht von 2015 festgehalten. Das habe er nicht gewusst, sagt Huber. Und das, obwohl er seit Jahrzehnten mit diesem Planwagen fahre, etliche Ferienpässe habe er damit veranstaltet, und nie sei etwas passiert. «Ein Fahrzeug zu beherrschen bedeutet, volle Kontrolle auszuüben und die Verkehrsregeln durchzusetzen. Herr Huber ist aufmerksam gefahren, hat Platz gemacht – sein Ausweichmanöver war korrekt», sagt der Verteidiger. Die Ausführungen des Staatsanwaltes seien überdies «sehr summarisch» gewesen; einige Aspekte seien im Rapport der Polizei nicht so erwähnt gewesen. «So ein Unfall war einfach nicht voraussehbar. Voraussehbarkeit ist ein wichtiger Aspekt der Fahrlässigkeit.» Der Verteidiger plädiert in all diesen Punkten auf Freispruch. Huber will bis auf Weiteres keinen Ferienpass mehr veranstalten. Das Urteil des Polizeigerichts folgt in einigen Tagen.

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