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«Ich bin vom Fach, die Polizei nicht»

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Geradezu bewundernswert war die Ruhe, die Polizeirichter Reinold Raemy an der gestrigen Verhandlung am Bezirksgericht Tafers an den Tag legte. Sein Gegenüber, ein 72-jähriger Rentner, war ein wahres Talent, Fragen unbeantwortet zu lassen, abzuschweifen oder unerwartete Antworten zu geben. Wäre es nicht um ernste Delikte gegangen, hätte die Verhandlung durchaus den Charakter eines Volkstheaters gehabt. Dies stellte auch Pflichtverteidiger Markus Meuwly fest, als sein Mandant während seines Plädoyers einen Anruf entgegennahm.

Gemäss einem psychiatrischen Gutachten ist die Schuldfähigkeit des Mannes mittel- bis hochgradig herabgesetzt.

In zwei Unfälle verwickelt

Die Vorfälle, derentwegen der Mann sich verantworten musste, liegen teils zweieinhalb Jahre zurück. Zweimal war er in einen Unfall verwickelt, weil er einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen hatte. Bei einem Unfall im Oktober 2013 erlitt ein Zweiradfahrer Knochenbrüche; er trat gestern als Zivilkläger auf, da er den Beschuldigten wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt hatte. 2014 ist der Angeklagte mehrfach in eine Polizeikontrolle geraten.

So war er im Januar auf der A 12 zwischen Düdingen und Freiburg mit einem Auto unterwegs, das weder geprüft noch zugelassen oder versichert war. Die Autobahnvignette hatte er im Portemonnaie dabei, zudem war die Bremsanlage des Wagens defekt. «Ich bin sicher, dass die Bremsen funktioniert haben, sonst wäre ich nicht eingestiegen», sagte der Angeklagte an der gestrigen Verhandlung. Die Aufforderung der Polizei, den Wagen stehen zu lassen, missachtete er. Zwei Stunden später fuhr er weiter. «Die Anweisungen der Polizei sind auch nicht immer richtig. Ich bin vom Fach, die Polizei nicht», sagte er auf die Frage nach dem Warum.

Bei einer weiteren Kontrolle entzog er sich den Beamten und fuhr nach Hause. «Ich lasse mich nicht mehr kontrollieren, das habe ich dem Polizeikommandanten auch geschrieben. Bei mir ist immer alles in Ordnung.» Auf den Vorwurf, die Beamten beschimpft zu haben, meinte er: «Ich lebe nach den Zehn Geboten Gottes und nicht nach Paragrafen.»

«Leere Drohungen»

Der Mann stand auch wegen Drohung gegen Beamte vor Gericht. Er hatte die Steuern nicht termingerecht bezahlt. Dies, nachdem er von der Gemeinde schriftlich verlangt hatte, ihm die Steuern zu schenken, weil er arm und die Gemeinde reich sei. Weil er in der Folge betrieben wurde, sei er wütend geworden und habe in Briefen geschrieben, dass er niemals zahlen würde. «Das waren leere Drohungen», sagte er gestern.

Verteidiger Markus Meuwly und Staatsanwalt Markus Julmy waren sich nur in wenigen Punkten uneinig. Der Verteidiger beantragte, im Fall des Unfalls mit dem Verletzten das Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» anzuwenden. Die Sicht sei wegen eines Hauses auf 30 Meter beschränkt gewesen, und sein Mandant habe immer gesagt, dass der Zweiradfahrer zu schnell fuhr, was dieser bestritt. Es stehe also Aussage gegen Aussage. Der Verteidiger beantragte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen, die Anklage hatte das Doppelte verlangt. Die Geldstrafe sollte zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden.

Staatsanwalt Markus Julmy hatte zudem beantragt, den Angeklagten unter Schutzaufsicht zu stellen, um sicherzustellen, dass er die ambulante Therapie wahrnimmt und damit die Strafvollzugsbehörde reagieren könnte, falls sich der Zustand verschlechtern würde. Die Schutzaufsicht hielt der Verteidiger als zu verfrüht.

Das Urteil des Polizeigerichts Sense steht noch aus.

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