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«Ich habe meine Linie»

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Astrid Epiney ist seit drei Jahren Rektorin der Universität Freiburg. Im Interview mit den FN nimmt sie zu ihrer Herausforderung durch Dekanin Bernadette Charlier Pasquier Stellung.

 

Wieso kam es zu dieser «Kampfwahl»?

Was mich betrifft, wurde ich im Oktober 2017 vom Präsidenten der Plenarversammlung und dem Komitee der Körperschaft der Professoren und Professorinnen angefragt, ob ich mich nochmals zur Verfügung stellen würde, und hierzu ermutigt. Ich habe es mir daraufhin kurz überlegt und dann zugesagt. Anfang März diesen Jahres hat dann die Dekanin der Philosophischen Fakultät ihr Interesse angemeldet.

Was ist Ihre Motivation, nochmals anzutreten?

Das jetzige Rektorat konnte zahlreiche Initiativen anstossen und viele Vorhaben auch bereits umsetzen; weitere werden bis zum Ende der Amtszeit des jetzigen Rektorats folgen. Gleichwohl sind vier Jahre natürlich recht kurz für eine so grosse Institution, und mir liegt viel daran, die begonnenen Initiativen und Projekte bzw. deren Umsetzung fortzuführen. Wir mussten in dieser Amtsperiode, die nächstes Jahr endet, insbesondere die Revision des Universitätsgesetzes umsetzen, die am 1.  Januar 2015 in Kraft getreten ist. Dabei geht es nicht nur um «juristisches Bodenturnen», sondern um Entscheidungsstrukturen und die Funktionsweise der Universität als Ganzes. Insgesamt konnten diese Arbeiten weitgehend abgeschlossen werden, dies unter Einbezug der gesamten Universitätsgemeinschaft und in weiten Teilen im Konsens. Aber auch darüber hinaus geht es der Universität – trotz aller Herausforderungen – gut, und sie ist für den durchaus bestehenden «Wettbewerb» hervorragend aufgestellt. So konnten in den letzten Jahren einige weitere Profilierungen in Lehre und Forschung realisiert werden, die Drittmittel sind insgesamt gestiegen, und das Interes­se hervorragender Forscherinnen und Forscher sowie der Studierenden an unserer Universität ist gross. Insofern ist es eine sehr befriedigende Tätigkeit und eine tolle Teamarbeit.

 

Charlier hat dennoch das Recht, Sie herauszufordern.

Selbstverständlich. Ich kommentiere das auch nicht. Jedermann hat das Recht, zu kandidieren. In den Statuten der Universität heisst es, dass die Rektorin oder der Rektor «in der Regel aus der Professorenschaft» gewählt wird. Aus diesem Grund halte ich den Begriff «Kampfwahl» auch für nicht adäquat. Dass es mehrere Kandidaturen für ein Amt gibt, ist vor allem bei einer Neuwahl üblich. Bei einer Wiederwahl gibt es in der Tat nicht immer Gegenkandidaturen. Es war aber auch schon der Fall.

Machen Sie sich Sorgen, ob Sie wiedergewählt werden?

Ich nehme die weitere Kandidatur wie gesagt zur Kenntnis und stelle mich selber zur Verfügung. Ich bin bereit, mich weiterhin für die Universität einzusetzen, sehe dieser Wahl aber relativ gelassen entgegen. Ich bin im Übrigen auch ausgesprochen gerne Professorin und forsche auch sehr gerne, so dass ich in den nächsten Jahren in jedem Fall etwas sehr Sinnvolles zu tun haben werde. Die Entscheidung, wer dem Senat vorschlagen wird, fällt in der Plenarversammlung am 11. April.

Einen Wahlkampf gibt es nicht.

Von meiner Seite her sicher nicht. Ich beantworte Fragen und war auch an Hearings mit der Plenarversammlung und den wissenschaftlichen Mit­arbeitern. Ich frage aber beispielsweise auch niemanden, für wen er stimmen wird.

Wie ist Ihr Verhältnis zu Ihrer Herausforderin?

Wir arbeiten seit ihrem Amtsantritt als Dekanin eng und konstruktiv zusammen und tauschen uns sehr regelmässig, häufig auch spontan bei zufälligen Begegnungen auf der Treppe, aber auch in den periodisch stattfindenden Sitzungen aus.

Als Rektorin mussten Sie auch Entscheidungen treffen, mit denen nicht immer alle glücklich waren – etwa bei der Erhöhung der Studiengebühren.

Gemäss dem Universitätsgesetz ist das Rektorat ein «leitendes und vollziehendes Organ». Und bei einer Universität mit über 10 000 Studierenden und 250 Professoren ist es klar, dass man auch mal Entscheidungen treffen muss, an denen nicht alle Freude haben. Setzt man diejenigen Entscheidungen, die «Wellen geschlagen haben», in ein Verhältnis zur sehr grossen Zahl von Entscheidungen des Rektorats, so liegt der Schluss nahe, dass es insgesamt sehr gut läuft. Bei schwierigen Dossiers nicht zu entscheiden oder es jedem recht machen zu wollen, ist aus meiner Sicht keine Option.

Charlier wirft Ihnen vor, Sie hätten zu kurzfristig über die Gebührenerhöhung informiert.

Ich halte mich an die Tatsachen. Tatsache ist: Bereits im September 2017 fanden bilaterale Gespräche mit allen Dekanen über die finanzielle Situa­tion der Universität statt, am 2.  und 3. Oktober wurden alle Dekane (die alle Zustimmung signalisiert hatten) unmittelbar im Anschluss an die Sitzung des Senats vom 2.10.2017 (der Senat musste aufgrund seiner Kompetenzen und Rolle zuerst über die erst Ende September beschlossene Absicht des Rektorats, eine Gebührenerhöhung zu beantragen, in Kenntnis gesetzt werden) informiert. Und erst am 27. Oktober wurde der Antrag auf Gebührenerhöhung an den Staatsrat gestellt.

Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit mit den Dekanen? Auch hier sieht Frau Charlier Mängel bei der Kommunikation.

Die Kooperation ist sehr eng. Wir sehen uns regelmässig in einem institutionalisierten Rahmen. Etwa alle sechs Wochen gibt es ein Treffen mit jeder Fakultätsleitung. Aber auch zwischendurch besteht die informelle Möglichkeit, sich auszutauschen, wovon sehr häufig Gebrauch gemacht wird. Zusätzlich findet drei bis vier Mal pro Jahr eine Konferenz aller Dekane statt, und nach jeder Rektoratssitzung (die alle 14 Tage stattfinden) erfolgt eine kurze schriftliche Information an die Dekanin und die Dekane sowie die Führungspersonen in der Verwaltung über die getroffenen Entscheidungen. Insgesamt besteht ein sehr enger Kontakt, der aus meiner Sicht auch sehr gut funktioniert und in dessen Rahmen alle Beteiligten die ihnen wichtig erscheinenden Themata ansprechen und diskutieren können.

 

Wie wichtig ist die Zwei­sprachigkeit im Rektorat?

Zweisprachigkeit ist für das Rektorat dieser Universität sicher sehr wichtig, wegen der Zweisprachigkeit der Universität, der Stadt und des Kantons, aber auch im nationalen Umfeld.

Zur Person

Juristin und Organistin

Die 53-jährige Astrid Epiney ist seit 2015 Rektorin der Universität Freiburg. Sie hat Rechtswissenschaften in Mainz– wo sie ihre erste Ausbildung als Kirchenmusikerin erhalten hat – und Lausanne studiert und 1991 ihr Doktorat erworben. Seit 1994 ist sie Professorin für Völkerrecht, Europarecht und schweizerisches öffentliches Recht an der Universität Freiburg. Astrid Epiney ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern.

jcg

 

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