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«Ich habe nichts Verbotenes gemacht»

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Autor: Imelda ruffieux

Die Vorfälle ereigneten sich im Sommer 2006. Drei Buben zwischen acht und zehn Jahren gaben an, ein Mann habe sich in der Dusche des Schwimmbads Wolfacker intim berührt. Später habe er auch im Umkleideraum wieder vor den Jungen masturbiert.

Einer der Jungen gab an, den Mann etwa vier Wochen später auf dem Spielplatz in der Nähe des Schwimmbads mit heruntergelassener Hose gesehen zu haben. Die Mutter des damals Elfjährigen hat in der Folge Strafklage eingereicht.

Keine illegale Handlung

Der Angeklagte bestritt in der Untersuchung und auch gestern vor Gericht jegliche Art von ungesetzlicher Handlung. Er habe das Schwimmbad regelmässig benutzt und nie ohne Badehose geduscht. Er gab an, dass es beim gründlichen Eincremen eventuell das eine oder andere Mal ungewollt zu einer Erektion gekommen sei.

Nichts Böses bezweckt

Zum zweiten Vorfall gab er an, lediglich hinter einem Baum uriniert zu haben. «Ich habe nie in der Öffentlichkeit masturbiert und ich bin in keine sexuellen Handlungen mit Kindern eingetreten», hielt er bei der Befragung durch Gerichtspräsident Peter Rentsch fest. «Ich habe nichts Verbotenes gemacht.» Er habe mit seinem Eincremungsritual nichts Böses gedacht und auch nichts Böses bezweckt.

Der Mann gab an, dass ihn die Vorwürfe und die Untersuchung sehr belasten. «Ich fühle mich als Unmensch und Unhold und habe Alpträume.»

Buben nicht befragt

Das Gericht lehnte den Antrag der Verteidigung ab, zwei der Buben sowie die Mutter einzuvernehmen. Der Urteilsspruch (siehe Kasten) fiel ganz im Sinne von Rechtsanwalt Daniel Weber aus, der auf Freispruch in allen Anklagepunkten plädierte. Er wies auf die gegensätzlichen Aussagen der Buben und seines Mandanten hin. «Es hat nie eine filmische oder schriftliche Protokollierung der Aussagen der Buben gegeben», kritisierte der Verteidiger.

«Der Beweis, dass eine sexuelle Handlung mit Kindern vorliegt, ist nicht erbracht.» Es gebe nicht einmal Indizien für eine sexuelle Absicht. Auch sei im psychiatrischen Gutachten keine Rede von einer pädophilen oder exhibitionistischen Veranlagung, argumentierte er.

Kritik an Untersuchung

Daniel Weber kritisierte die Untersuchung und die Art, wie sein Mandant vom Untersuchungsrichter einvernommen worden sei, sehr scharf. Die eigentliche Sachabklärung sei unvollständig gemacht worden. Es herrsche zudem Unklarheit, ob überhaupt ein rechtsgültiger Strafantrag vorliege. Er verlangte, dass seinem Mandanten für den erlittenen Schaden eine Genugtuung zugesprochen wird.

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