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«Ich hatte Angstzustände, ich war kaputt»

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«Er werde aus meinem Leben eine einzige Hölle machen, hat er mir gesagt. Er werde mich 24 Stunden ausspähen. Er war mein Schatten, er wich nicht von meiner Seite. Er war allgegenwärtig. So konnte ich nicht mehr arbeiten. Ich hatte Angstzustände, ich war andauernd gestresst.» Eine Frau, verkleidet und die Stimme elektronisch verfremdet, erzählte im Film ihre Geschichte. Eine Geschichte von Nachstellung und Verfolgung durch ihren Ehemann. Und die Geschichte einer totalen Erschöpfung. «Ich war kaputt.»

Die Belästigungen dauerten acht Jahre lang an, betonte François-Xavier Audergon, Präsident des Gerichts des Saanebezirks, gestern an einer Fachtagung in Grangeneuve. Das Beispiel ist typisch für Stalking (Kasten). «Das ist unglaublich belastend», so Audergon. Es existiert wenig Forschung in diesem Bereich. Sie zeigt: 80 Prozent der Täter sind männlich und die meisten Opfer Frauen. Zwei von drei Frauen wurden von ihrem Ex-Partner belästigt, jeder dritte Mann von seiner Ex-Partnerin.

Die meisten Täter suchen die Nähe oder die Aufmerksamkeit ihres Opfers. Nicht selten stalken erfahrungsgemäss entlassene ehemalige Mitarbeiter oder abgewiesene Verehrer. Viele zielen auf die Wiederaufnahme der ehemaligen Partnerschaft oder den Rückzug einer Kündigung ab.

Stalking ist verwandt mit Mobbing. Oft ist Wut dabei, ein Bedürfnis nach Rache und Kontrolle oder Gewaltbereitschaft. «Der Aggressor lebt von der Lebensenergie des Opfers», erläuterte Florian Walser, Chef der Freiburger Kriminalpolizei, einleitend. Nicht selten vereinfache der technologische Fortschritt den Tätern die Arbeit, so Walser: «Die Opfer sind sich nicht bewusst, wie viele Spuren sie im Internet hinterlassen.»

Kaum rechtliche Handhabe

Strafrechtlich sei das Problem schwierig in den Griff zu kriegen, so Walser weiter, weil die Behörden es oft mit verschiedenen Taten zu tun haben und das Stalking an sich in der Schweiz kein Straftatbestand ist. Schwere Handlungen könnten zwar bestraft werden, so Walser, doch viele Taten entfalteten ihre zerstörerische Wirkung erst in der Summe. Ein zentrales Problem dabei sei: «Die Beweislast bleibt beim Opfer.»Das Zivilrecht kenne stärkere Instrumente wie die temporäre Fernhaltung des Täters oder die Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung. Doch: «Die Opfer schrecken oft zurück, vor Gericht zu gehen.» Deshalb sei es besonders wichtig, die oft ohnmächtigen Opfer zu schützen, damit sie ein normales Leben führen können.

Zwei Beraterinnen einer spezialisierten Fachstelle aus Bern erzählten aus ihrem Arbeitsalltag. Sie stellten fest, dass Stalking nicht selten mit häuslicher Gewalt einhergeht. Und ihre Beratungen zeigten beim Opfer ein starkes Gefühl der Ohnmacht, so Esther Hubacher: «Die betroffenen Personen fühlen sich sehr ausgeliefert.» Die Rechtslage ist im Detail von Kanton zu Kanton unterschiedlich und die Berufung auf den Straftatbestand der Nötigung nicht einfach, betonte Anwältin Sandra Wohlhauser in einem juristischen Überblick. Sie sprach mehrere Instrumente an, mit welchen die Betroffenen sich schützen und ihr Recht erkämpfen können. «Das Opfer will meistens nicht mehr, als dass man es in Ruhe lässt.» Die Verfahren seien kompliziert und langwierig. In allen Fällen müsse das Opfer selbst aktiv werden und Beweise vorlegen. Das sei schwierig, aber notwendig.

Definition

Ständiges Verfolgen und Nachstellen

Unter Stalking wird das willentliche und wiederholte Nachstellen und Belästigen verstanden, welche die physische und psychische Unversehrtheit einer Person schädigt. In Österreich wird Stalking als beharrliches Verfolgen und in Deutschland als Nachstellung strafrechtlich verfolgt. Es hat viele Gesichter: Kontaktaufnahme, Beobachtung, physische Verfolgung oder unerwünschtes Zusenden von Geschenken. Nicht selten führt es zu körperlichen und sexuellen Übergriffen bis hin zu Mord. Laut Studien hat etwa jeder zwanzigste Befragte schweres und jede achte Befragte leichtes Stalking erlebt.fca

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