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«Ich weiss nicht, warum ich es getan habe»

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Autor: Imelda Ruffieux

TafersDie Vorfälle ereigneten sich alle im Frühjahr 2008 am Bahnhof Flamatt. In drei Fällen hat der junge Mann sich vor Frauen entblösst und sich dabei selbst befriedigt. In einem weiteren Fall hat er eine junge Frau auf dem Parkplatz beim Bahnhof Flamatt belästigt.

Keine Erinnerung an Details

Er hat sie mit derben Worten und Sprüchen angemacht und ihr auf vulgäre Art eindeutige sexuelle Angebote gemacht. Bei allen Fällen ist der Angeklagte als Täter identifiziert worden. Vor der Polizei, dem Untersuchungsrichter und gestern Dienstag am Bezirksgericht Sense in Tafers gab er dies denn auch zu, auch wenn er sich nicht an die Details oder die Gesichter der Frauen erinnern konnte.

Von einem Mann verfolgt

Hingegen bestritt er in der Befragung von Gerichtspräsident Reinold Raemy, sich der Tätlichkeit schuldig gemacht zu haben. Eine Frau hatte angegeben, dass sie von einem Mann auf dem Weg vom Bahnsteig nach Hause verfolgt worden ist.

Als alle anderen Passagiere ihres Wegs gegangen waren, hat dieser sich ihr von hinten genähert und an die Schulter gefasst. Erst als sie laut aufschrie, ergriff er die Flucht.

Die junge Frau, die wenige Wochen vorher auch schon Opfer eines Exhibitionismus-Vorfalls geworden war, sagte vor Gericht, dass sie nicht sicher sei, ob es sich beim zweiten Vorfall wirklich um den gleichen Täter gehandelt habe, da er eine Kapuze trug und ihrer Meinung nach kleiner war.

Unter Druck gestanden

«Ich habe nie jemanden angerührt», betonte der Angeklagte an der Verhandlung mehrfach. «Ich würde nie eine Frau anfassen. Da bin ich hundertprozentig sicher.» Er sei zu jener Zeit ziemlich ?zu? gewesen, habe viel Cannabis geraucht.

Als Gerichtspräsident Reinold Raemy die Gründe für sein Verhalten zu erfahren versuchte, antwortete der junge Angeklagte: «Ich weiss nicht, wieso ich das getan habe. Ich kann es mir selber nicht erklären.»

Er sei ziemlich unter Druck gestanden, weil er die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden habe und sie in jenem Jahr nachholen musste. «Ich habe Cannabis konsumiert, um mit dem Druck klarzukommen.» Er sei hyperaktiv gewesen und habe nach einem Joint besser lernen können. Dafür habe er dann nicht mehr genau gewusst, was er tat.

Nachdem er von der Polizei aufgegriffen wurde, hat der Mann eine Therapie angefangen. «Die Gespräche haben mir gut getan. Ich bin heute sicher, dass ich so etwas nicht wieder tun werde.»

Mittelschweres Verschulden

Der amtliche Verteidiger des jungen Mannes, Ingo Schafer, plädierte dafür, den Anklagepunkt der Tätlichkeit fallen zu lassen. Das Tatverschulden wiege nur mittelschwer und die Übergriffe seien nicht schwer gewesen. Ausserdem verwies der Anwalt auf das psychiatrische Gutachten, das dem Angeklagten eine mässige Verminderung der Zurechnungsfähigkeit zugestand. Ingo Schafer plädierte auf eine Geldstrafe «im unteren Bereich», eine bedingte Strafe und eine Busse.

Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen der Verteidigung. Es verurteilte den Mann wegen mehrfachem Exhibitionismus, sexueller Belästigung und Cannabis-Konsum. Vom Vorwurf der Tätlichkeit wurde er freigesprochen, da gemäss Reinold Raemy «der rechtsgenügliche Beweis für eine Verurteilung» fehle. Zu Gunsten des Mannes sprachen sein kooperatives Verhalten, die Therapie sowie seine Reue.

Bedingte Strasse

Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken, bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von 400 Franken. Ausserdem muss der Verurteilte zwei Drittel der Verfahrens- und Gerichtskosten übernehmen.

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