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«Ich will, dass er nie wieder Auto fährt»

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Vor zwei Jahren starb ihr Vater im Alter von 71 Jahren auf tragische Art und Weise, umgefahren auf einem Parkplatz eines Hotels in Charmey. Der Autolenker war beim Fahren ohnmächtig geworden. Die beiden Brüder aus dem Kanton Neuenburg, bereits vom Schicksal getroffen, als ihre Mutter vor zwanzig Jahren beim Attentat von Luxor im Kugelhagel starb, sassen gestern im Gericht des Greyerzbezirks nahe beim Fahrer, der ihren Vater auf dem Gewissen hat. Die Forderung war klar: «Ich will, dass er nie wieder Auto fährt», sagte der eine.

Ihr Vater war nicht das einzige Opfer in diesem schlimmen Unfall vom 25. Oktober 2015. In seiner Fahrt hatte der 60-jährige Epileptiker eine ganze Familie umgefahren, die sich zum 70. Geburtstag der Lebensgefährtin des Verstorbenen getroffen hatte. Der Unfall forderte auch Schwerverletzte. Alles in allem warteten gestern, seit zwei Jahren also, zwölf Kläger auf das Urteil der Freiburger Justiz.

Epilepsie und Alkohol

Noch immer sind die Überlebenden traumatisiert. Einer von ihnen gestand, er trage einen gewissen Hass in sich. «Meine Kinder sahen mich am Boden liegen. Sie hörten dieses Geräusch von zerbrochenem Glas, das ihnen noch heute Angst einflösst. Wir werden noch heute nervös, wenn ein Auto dicht an uns vorbeifährt.» Auch dieser Mann forderte deutlich, dass der Täter nie wieder Auto fahren dürfe.

Dieser Ansicht ist auch der Staatsanwalt Laurent Moschini. Umso mehr, da dem Täter zwischen 1995 und 2015 bereits sechsmal der Fahrausweis entgezogen worden war. Zeugen in diesem Verfahren beschrieben ihn als Kneipenstammgast. Und das, obwohl die Medikamente gegen seine Epilepsie eigentlich eine vollständige Abstinenz erfordern. Doch zwölf Stunden nach dem Drama von Charmey wies sein Blut noch immer einen Alkoholspiegel von 0,1 Promille auf.

Haftstrafe gefordert

Staatsanwalt Moschini forderte die Verurteilung des 60-Jährigen zu 18 Monaten Gefängnis, davon sechs unbedingt, wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, schweren Verstosses gegen die Verkehrsregeln und Fahren in fahrunfähigem Zustand. Der Staatsanwalt schlug vor, den bedingten Teil der Haftstrafe mit einer fünfjährigen Bewährungsfrist zu versehen, während der der Täter zudem keine motorisierten Fahrzeuge lenken darf.

Doch Pflichtverteidiger ­Jean-Christophe a Marca hielt dagegen, dass sein Klient seinen Ausweis im Moment des Unfalls hatte, dank eines Zeugnisses eines Epileptologen. Da er den Alkoholgrenzwert nicht überschritten habe, forderte a Marca den Freispruch seines Klienten.

Die Richterin wird das Urteil in den nächsten Tagen fällen.

bearbeitet von vau/FN

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