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«Ich wurde hereingelegt»

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«Noch heute verfolgen mich die Opfer in meinen Träumen, und was geschehen ist, tut mir wirklich leid. Ich werde meine Strafe absitzen. Aber wenn Sie denken, ich hätte skrupellos zugeschlagen, dann irren Sie sich. Ich wurde hereingelegt.» Dies sagte ein 38-jähriger Mann gestern vor dem Kantonsgericht.

Im Dezember 2013 hatten der Mazedonier sowie zwei weitere Männer ein älteres Ehepaar in dessen Wohnhaus in Avry-sur-Matran überfallen. Während ein Mann den älteren Herrn in der Küche auf den Boden drückte, suchten die anderen mit der Frau nach Diebesgut. Die Täter schlugen sowohl den Mann als auch die Frau; die beiden erlitten multiple Prellungen, die Frau musste sich später zwei Zähne entfernen lassen. Die Diebe flohen mit Schmuck, Wertgegenständen und Bargeld in der Höhe von rund 90 000 Franken. Im April 2015 verurteilte das Strafgericht des Saanebezirks den Mazedonier wegen qualifiziertem Raub zu einer Strafe von sechs Jahren Haft, sein 48-jähriger Komplize aus dem Kosovo erhielt eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, der 35-jährige Albaner eine Strafe von viereinhalb Jahren (die FN berichteten). Alle drei Männer hatten Berufung eingelegt, der jüngste hatte diese jedoch zurückgezogen. Da der älteste gestern nicht vor Kantonsgericht erscheinen konnte, wird sein Berufungsverfahren später behandelt.

Urteil erfolgt heute

Er stelle nicht die rechtliche Qualifizierung der Tat als qualifizierten Raub infrage, sagte Thomas Zbinden, Verteidiger des 38-Jährigen. «Was passiert ist, ist furchtbar.» Jedoch habe sein Klient stets eine untergeordnete Rolle gespielt. Den 48-Jährigen habe sein Klient kennengelernt, als er in Deutschland eine Mitfahrgelegenheit nach Mazedonien gesucht habe. Dass die beiden anderen Männer einen Raub geplant hätten, habe er lange nicht gewusst. Und auch als er begriffen habe, dass die beiden eine illegale Tat planten, sei er bis zuletzt davon ausgegangen, dass es sich um einen Einbruch handle. Überrumpelt und unter Druck habe er bei dem Raub zwar mitgemacht, sei jedoch im Gegensatz zu den beiden anderen Männern nicht gewalttätig geworden, so Zbinden. Aus diesen Gründen sei die Freiheitsstrafe von sechs Jahren zu hoch, ebenso wie die Entschädigung, die der Mann bezahlen muss. Das Strafgericht Saane hatte entschieden, dass die Täter solidarisch für einen Deliktschaden von 86 000 Franken aufkommen müssen. Der Mann habe vom Diebesgut jedoch nur 1200 Franken erhalten, sagte Zbinden, und forderte, dass die Freiheitsstrafe auf drei Jahre gesenkt wird und der Mann nur die erhaltene Summe bezahlen muss.

 Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach sowie André Clerc, Anwalt der Opfer, forderten die Abweisung der Berufung. Der mehrfach vorbestrafte Mann habe sich nicht–wie von Zbinden dargestellt–kooperativ gezeigt, sondern seine Beteiligung erst zugegeben, nachdem er erfahren habe, dass seine DNA-Spuren am Tatort gefunden worden seien, so Dieu-Bach. «Und noch heute versucht er, seine Rolle kleinzureden.» Die Behauptung, der Mann habe nicht geahnt, dass es sich um einen Raub handle, könne nicht stimmen, sagte Clerc. «Denn wenn man einen Einbruchdiebstahl begeht, hat man Werkzeug bei sich–und die Männer hatten nicht mal einen Schraubenzieher.» Das Gericht fällt sein Urteil heute.

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