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«Ihre Meinung hat nicht eine Sekunde gezählt»

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In Abwesenheit sowohl des Angeklagten als auch des Opfers fand gestern vor dem Kantonsgericht in Freiburg ein Prozess wegen Schändung statt. Sein Klient habe ihm am Morgen eine Mail geschickt, um zu fragen, wann und wo der Prozess stattfin- de, erklärte Pflichtverteidiger Jacques Bonfils. Da der Beschuldigte bei der Arbeit sei, habe dieser sich damit einverstanden erklärt, dass der Prozess ohne ihn stattfinde–sofern das Gericht dies nicht als unbedingt notwendig ansehe. Dies tat es nicht.

Zur Vorgeschichte: Bei einem kleinen Fest im März 2008 war der Mann im Bett einer 16-Jährigen eingeschlafen, etwas später legte auch sie sich angezogen und mit dem Rücken zu ihm ins Bett. Mitten in der Nacht wachte sie auf–als der 20-Jährige in sie eindrang, heisst es in der Zusammenfassung des Kantonsgerichts. «Sie blieb wie gelähmt, schlief dann wieder ein und realisierte erst am nächsten Morgen, was geschehen war.» Vier Jahre später zeigte sie den Mann wegen Schändung an. Das Strafgericht Saane verurteilte ihn im Januar 2014 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie einer Genugtuungszahlung von 7000 Franken. Gegen dieses Urteil erhob der Mann Einsprache.

Sein Klient sei davon ausgegangen, dass der sexuelle Kontakt einvernehmlich stattfinde, sagte Bonfils, der für einen Freispruch plädierte, gestern. Zwar habe die Frau Alkohol und Cannabis konsumiert, jedoch nicht im Übermass. «Es wäre ein Leichtes für sie gewesen, zu schreien oder ‹Stopp› zu sagen.» Auch sei nicht ganz klar, ab welchem Zeitpunkt sie wach gewesen sei. Über vier Jahre später sei es schwierig, sich genau zu erinnern.

Frau schämte sich

Anderer Meinung zeigten sich Staatsanwältin Yvonne Gendre und der Anwalt des Opfers, Olivier Carrel, die das Urteil erster Instanz bestätigt sehen wollten. Die damals 16-Jährige habe sich–was in solchen Fällen typisch sei–geschämt, über die Geschehnisse zu sprechen, sagte Gendre. «Hat aber jemand etwas Schlimmes erlebt, kann er sich sehr gut daran erinnern–auch vier Jahre danach.»

Der Beschuldigte sei schon mehrmals verurteilt worden, unter anderem wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und leichter Körperverletzung, sagte Carrel. «Er pfeift auf das Gesetz.» Ebenso egoistisch habe er in der betreffenden Märznacht gehandelt. So habe er selbst gesagt, dass er mit der Penetration aufgehört habe, weil seine Position nicht günstig gewesen sei. «Die Meinung der Frau hat nicht eine Sekunde gezählt.»

Gericht bestätigt Urteil

Das Kantonsgericht unter Präsidentin Dina Beti wies die Einsprache des Beschuldigten ab. Dieser habe zugegeben, in die Frau eingedrungen zu sein–was sie aus dem Schlaf gerissen habe. Damit sei der Straftatbestand bereits erfüllt, so die Begründung des Gerichts. Deshalb sei es auch nicht wichtig, warum die Frau nicht reagiert habe. Auch das–eher tiefe–Strafmass bestätigte das Kantonsgericht. So habe der Beschuldigte zwar egoistisch gehandelt, jedoch lediglich von der Situation profitiert, ohne sie aktiv zu suchen.

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