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Illegale Waffenherstellung: Mann aus dem Sensebezirk verurteilt

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Ein Sensler wurde wegen mehrfacher Verstösse gegen das Waffengesetz verurteilt. Er hatte Pistolen illegal selbst hergestellt und Munition unsachgemäss aufbewahrt.

Ein 41-jähriger Mann aus dem Sensebezirk wird wegen mehrfachem Vergehen gegen das Waffengesetz sowie dessen Übertretung schuldig gesprochen. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Franken, die Staatsanwältin gewährt dabei eine Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommen noch eine Busse von 500 Franken sowie Gerichtskosten in Höhe von rund 500 Franken. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl.

Der Mann hatte am 8. Januar 2024 das Spital Tafers betreten. Dabei hatte er zehn Patronen des Typs 22.LR in seiner Jackentasche. Somit hatte er die Munition nicht, wie von Artikel 26 des Waffengesetzes verlangt, sorgfältig aufbewahrt. Dieser besagt, dass Waffen, wesentliche Waffenbestandsteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen sind.

Aufgrund einer Gefährdungsmeldung wurde am 29. Februar bei ihm in der Wohnung eine Sicherheitsdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden unter anderem fünf Waffen sichergestellt. Für eine Pistole verfügte er über keinen Waffenerwerbsschein, und die vier anderen Pistolen hatte er sogar selbst hergestellt, was Privatpersonen verboten ist. Zudem wurde ebenfalls ein Dolch mit symmetrischer Klinge sichergestellt, dessen Besitz ohne Ausnahmebewilligung ebenfalls verboten ist.

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