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Im Gegensatz zur früheren Praxis wurde ins neue Ge

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Im Gegensatz zur früheren Praxis wurde ins neue Gesetz über die Ausübung der bürgerlichen Rechte von 2001 (GABR) eine Bestimmung aufgenommen, wonach eine stimmberechtigte Person nur in dem Wahlkreis in den Grossen Rat wählbar ist, in dem sie ihren politischen Wohnsitz hat. Dies hat nun in der ersten Legislaturperiode, in der die neue Bestimmung angewendet wird, bereits zu Problemen geführt. Es betrifft CSP-Grossrat Michel Monney mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Tafers (Klein-Schönberg), aber auch einer Absteige in Ependes; er wurde im Wahlkreis Saane-Land gewählt.

Gesetzesänderung verlangt

Die beiden Grossräte verlangen vom Staatsrat, dass er eine Gesetzesrevision vorschlägt, die zum Ziele hat, den betreffenden Absatz im Gesetz zu streichen (Abs. 2 von Art 48 des GABR). Sie machen dabei unter anderem darauf aufmerksam, dass der Verfassungsrat bei Vakanzen auch Validierungen von Personen vorgenommen hatte, die inzwischen ihren Wohnsitz gewechselt haben.

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