Discos und Bars müssen von ihrer Kundschaft neu einen beglaubigten Ausweis und die Handy-Nummer verlangen und diese auch kontrollieren. Der Staatsrat will die Rückverfolgbarkeit von Corona-Ansteckungen verstärken und hat diese Massnahme erlassen. Auch begrenzt er die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf maximal 300 Personen. Ausnahmen sind möglich. Der Bund hatte einen Maximalwert von 1000 Personen vorgegeben. Diese Massnahmen treten im Kanton am Montag in Kraft, da die Fallzahlen steigen und das Verhalten der Bevölkerung nachlässiger werde, sagte Staatsratspräsidentin Anne-Claude Demierre (SP) gestern vor den Medien. Masken in Geschäften verlangt der Staatsrat noch nicht, er empfiehlt sie aber «mit Nachdruck».
uh
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