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Im Kanton Bern gilt ein generelles Verbot von Feuerwerk

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Zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt im Kanton Bern ab sofort ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern.

Das von den Regierungsstatthaltern des Kantons Bern vor einer Woche erlassene Feuerverbot im Wald gilt weiterhin: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe bleibt bis auf Widerruf untersagt, wie der Kanton Bern mitteilt. Der Mindestabstand zum Wald beträgt 50 Meter. 

Zusätzlich gilt ab sofort ein generelles Verbot von Feuerwerk. Einzige Ausnahmen sind die offiziellen und bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist laut Mitteilung verboten. Ebenfalls nicht erlaubt sei das Entzünden von Höhenfeuern an für die Feuerwehren schwer zugänglichen Orten.

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