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Im Kanton Freiburg gibt es nur noch einen Zivilstandskreis

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Jeder Bezirk ist ein Zivilstandskreis. Diese Organisation gilt seit Anfang dieses Jahres nicht mehr. Denn statt wie bisher sieben, gibt es im Kanton Freiburg nur noch einen einzigen Zivilstandskreis, der den ganzen Kanton umfasst. Der Grosse Rat hatte die neue Organisation im Dezember 2015 bewilligt (die FN berichteten), nun muss der Staatsrat die Änderung des Zivilstandsgesetzes noch offiziell erlassen. Er werde dies nach Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2016 tun, sagt Dienstchef Christophe Maillard vom kantonalen Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen.

Ämter bleiben bestehen

Die Zivilstandsämter in den Bezirken bleiben aber trotzdem erhalten und es sei auch kein Stellenabbau vorgesehen. Die Organisation soll jedoch einfacher und die Effizienz dadurch gesteigert werden, da die Arbeit nun gleichmässiger unter den Regionalbüros–so nennt Maillard die Zivilstandsämter in den Bezirken–aufgeteilt werden könne.

Auch für die Paare, die sich trauen lassen wollen, wird es mit der Gesetzesänderung gemäss Christophe Maillard einfacher. Musste beispielsweise ein Paar aus dem Sensebezirk bis anhin eine Bewilligung einholen, um sich im Greyerzbezirk zivil trauen lassen zu können, fällt diese Formalität nun weg. «Die Paare sind nicht mehr an den Bezirk gebunden, in dem sie wohnen», so der Dienstchef. Auch mit dieser örtlichen Ungebundenheit sei es auch in Zukunft das Ziel, für die deutschsprachigen Paare Ziviltrauungen auf Deutsch durchzuführen. ak

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