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Im Kanton Freiburg sind zwei Personenheimführdiens

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Im Kanton Freiburg sind zwei Personenheimführdienste im Einsatz: «Nez rouge» und «Chaperon rouge». Seit Jahren stellen sie einen Heimführdienst für Automobilisten zur Verfügung. Freiwillige führen Fahruntüchtige nach Hause.

CVP-Grossrat Denis Grandjean aus Le Crêt fragt nun den Staatsrat an, ob dieser Dienst im Gesetz über die öffentlichen Gaststätten verankert werden könnte. Ein Option sieht er aber auch in der Verpflichtung zur Bereitstellung via Oberamt, welche die Bewilligung für Festivitäten erteilt. Laut Grandjean könnte man aber ganz einfach eine Bereitstellung veranlassen.

Massnahmen vorhanden

Der Staatsrat ist jedoch der Meinung, dass die Verankerung einer Verpflichtung nicht notwendig ist. «Die Frage des Fahrens in angetrunkenem Zustand ist in erster Linie eine Frage der persönlichen Verantwortung.»

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