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Im Kopftuch-Fall wird kein Strafverfahren eröffnet

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FreiburgIm September hatte die Stadtfreiburger Gemeinderätin Marie-Thérèse Maradan Ledergerber gegen eine Somalierin, deren Anwalt Rainer Weibel sowie zwei Journalistinnen der FN und der Liberté Strafklage wegen übler Nachrede eingereicht. Maradan stiess sich an der Tatsache, dass Rainer Weibel, der auch als Vertreter der Grünen im Generalrat sitzt, im vergangenen Juni in einer Medienmitteilung über die Strafklage orientierte, die er im Namen der Somalierin gegen Sozialvorsteherin Maradan eingereicht hatte. Der muslimischen Frau war die Sozialhilfe gekürzt worden, weil sie sich geweigert hatte, für eine Stelle im Rahmen einer Integrationsmassnahme ihr Kopftuch abzulegen (die FN berichteten).

Nun hat Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser entschieden, auf die Klage der Gemeinderätin wegen übler Nachrede nicht einzutreten. In seinem am Freitag veröffentlichten Entscheid räumt er ein, Weibels Vorgehen sei zu einem Zeitpunkt, als die Strafklage beim Untersuchungsrichter hängig gewesen sei, nicht angemessen gewesen. Dennoch könne man nicht von übler Nachrede sprechen; der Inhalt der Medienmitteilung habe der Wahrheit entsprochen, und es habe ein öffentliches Interesse an der Sache bestanden.

Die Klage der Somalierin hat der Untersuchungsrichter in der Zwischenzeit eingestellt, ebenso wie eine Gegenklage von Marie-Thérèse Maradan. Beide Parteien haben die Klagen ans Kantonsgericht weitergezogen. cs

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