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Im Oktober 2001 hat der Freiburger Grosse Rat das

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Organisation: Chronologie und Personal

Im Oktober 2001 hat der Freiburger Grosse Rat das Gesetz über die Jugendstrafpflege in dem Sinne geändert, dass die Mediation als Alternative zu einem Strafverfahren möglich ist. Die Änderung trat Mitte 2002 in Kraft. Die Verordnung über die Mediation in der Jugendstrafrechtspflege (JSRMV) trat auf Anfang 2004 in Kraft.

Ende 2004 hat das «Büro für Mediation in Jugendstrafsachen» seine Tätigkeit in Freiburg aufgenommen. Eine französischsprachige Mediatorin und ein französischsprachiger Mediator sind zu je 60 Prozent angestellt. Als deutschsprachige Mediatorin mit einem Pensum von 30 Prozent arbeitet seit drei Jahren Monika Bürge-Leu.

Das Sprachenverhältnis der Mediatoren entspricht dem Anteil der zugewiesenen Fälle. Seit Eröffnung dieser staatlichen Stelle bis Ende 2007 wurden vom Jugendstrafrichter rund 250 Fälle überwiesen. Diese betrafen 442 beschuldigte Jugendliche. In rund 170 Fällen mit 274 Beschuldigten wurde eine Vereinbarung erreicht; in 50 Fällen kam keine zustande. wb

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