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Im Rausch stranguliert

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Im Rausch stranguliert

Prozess zum Tötungsdelikt an der Hochzeitergasse

Am Montag stand ein 35-jähriger Russe vor dem Strafgericht des Saanebezirks. Er wird beschuldigt, in der Nacht vom 6. auf den 7. September 2003 in einer Wohnung an der Hochzeitergasse in Freiburg einen 63-jährigen Schweizer stranguliert zu haben. Der Russe ist geständig.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Der Angeklagte, ein 35-jähriger
russischer Asylsuchender, hat in
seinem Leben schon einiges erlebt. Als Kind ist er knapp einer Vergewaltigung entgangen, er wurde wegen diverser Delikte in Russland bereits zu Haftstrafen verurteilt; Interpol Deutschland kannte ihn unter anderen Namen und er hat in regelmässigen Abständen in der russischen Armee gedient – so auch in Tschetschenien. Seit Montag muss sich der 35-jährige Russe B. vor dem Strafgericht des Saanebezirks verantworten für ein Tötungsdelikt am 63-jährigen Schweizer H. Er hat gestanden, den Mann erwürgt zu haben.

Reichlich Alkohol war geflossen

Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 6. auf den 7. September 2003. B. und H. kannten sich flüchtig. Am Abend des 6. September trafen sie sich zufällig in einem Restaurant im Burg-Quartier in der Stadt Freiburg. Nach der gemeinsamen Beizenrunde lud H. seinen Begleiter in seine Wohnung ein und es wurde weiter Alkohol konsumiert. Der Getötete hatte 2,3 Promille im Blut. Die Stimmung sei zu dieser Zeit weder gereizt noch angespannt gewesen, sagte der Russe aus.

Die Stimmung kippte, als H. sich ins Badzimmer zurückzog und nackt wieder erschienen war. Nach Aussagen von B. folgten sexuelle Annäherungsversuche und H. habe dabei sein Glied berührt. Ein erstes Mal habe er ihn von sich gestossen, worauf H. sich den Kopf am Heizkörper angeschlagen habe. Die Autopsie ergab eine Verletzung der Kopfhaut. Als H. insistierte, packte der Russe sein Opfer am Hals und strangulierte es. Seine Abneigung gegen Homosexuelle begründete B. mit der Tatsache, dass er als Junge von einem Obdachlosen beinahe vergewaltigt worden wäre.

Keine Reue gezeigt

An einen Schlagring, der ebenfalls in der Wohnung von H. gefunden wurde, kann er sich nicht erinnern, obwohl seine Spuren darauf gefunden wurden. Es kann gemäss Untersuchung nicht ausgeschlossen werden, dass der Schlagring die Tatwaffe ist, die die Verletzungen an der Kopfhaut verursacht hat.

Dass er selbst auch betrunken war, spielte für B. für den Ausgang des Abends eine «enorme Rolle». Er wäre nach eigenen Aussagen sonst nicht mit in die Wohnung gegangen. Die Frage, ob er in Trunkenheit oft aggressiv sei, verneinte er. Der Angeklagte hat vor Gericht keine Reue gezeigt.

Nackt in der Abstellkammer

Die Polizei wurde auf die Tat aufmerksam, als am 11. September – vier Tage nach der Tat – eine Vermisstmeldung einging. Als sie noch am selben Abend in die Wohnung des Vermissten eindrang, fand sie den entblössten Leichnam in der Abstellkammer.

Sehr rasch hatte sich herausgestellt, dass der Getötete am Abend des 6. September in Begleitung gesehen wurde. Eine Lederjacke mit einem Schlüsselbund, die in der Wohnung zurückgelassen wurde, liess die Polizei ebenfalls eine erste heisse Spur aufnehmen. Der Schlüssel passte zum Zimmer des Angeklagten im Zentrum Fareas in Lausanne – einer waadtländischen Stiftung für Asylsuchende.

In Oslo geschnappt

Zum Zeitpunkt, als die Polizei den Leichnam entdeckt hatte, setzte sich der Russe ins Ausland ab. Dies konnte nachträglich anhand der empfangenen und gemachten Anrufe über das Handy überprüft werden. Am 17. September erliess die Freiburger Kantonspolizei einen internationalen Haftbefehl. Zwei Wochen später, am 8. Oktober 2003, wurde er in Oslo/NOR gefasst. Der Angeklagte hatte dort seine Ehefrau getroffen.

Die Plädoyers und das Urteil sind für Mittwoch vorgesehen.

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