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Im Sensler Millionenbetrug drückt sich die Hauptbeschuldigte vor klaren Antworten

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Verweigerte Antworten, Emotionen und Zwischenrufe prägten den ersten Verhandlungstag des Sensler Millionenbetrugs. Von der Hauptbeschuldigten gab es keine klaren Aussagen zum Verbleib des Gelds ihrer Opfer.

«Was haben Sie mit dem Geld gemacht? Wo ist es?» Das waren die am häufigsten gestellten Fragen während des ersten Verhandlungstags zum Sensler Millionenbetrug. Das fünfköpfige Freiburger Wirtschaftsstrafgericht unter dem Vorsitz von Alain Gautschi befragte am Montagnachmittag die Beschuldigte zu den vier Fällen, in denen sie rund 1,9 Millionen Franken ergaunert haben soll. Entsprechend gab es viermal die Frage nach dem Verbleib des Gelds.

Von der mutmasslichen Haupttäterin aus Frankreich kam immer wieder dieselbe Antwort: «Ich ziehe es vor, auf diese Frage nicht zu antworten.» Erst auf Nachhaken erzählte sie vom Kauf und Verkauf von Baumaterial, was sie jedoch nicht beweisen könne, und von Investitionen in Kryptowährungen, wofür ihr jedoch ebenfalls überzeugende Nachweise fehlen. Der Gerichtspräsident war zunehmend genervt:

Als Beschuldigte haben Sie das Recht, uns zu erzählen, was Sie wollen. Und wir haben das Recht, Ihnen nicht alles zu glauben.

Er wies sie auf ihre Widersprüche hin. So gebe sie an, die Forderungen einiger Geschädigter anzuerkennen, um diese später als falsch zurückzuweisen. «Sie fahren geradewegs gegen die Wand», warnte er sie. «Es könnte die letzte Möglichkeit für Sie sein. Ich reiche Ihnen die Hand.»

Als er abermals nach dem Geld fragte und die 45-Jährige erneut nicht antworten wollte, riss ihm der Geduldsfaden. Alain Gautschi schlug mit der Hand auf den Tisch. Daraufhin erklärte sie, dass sie mehr als 800’000 Franken in Kryptowährungen investiert habe, «aber das hat nicht funktioniert». Auf seine Fragen, ob das gesamte Geld weg sei und wie sie ihre Schulden begleichen wolle, sagte sie beide Male: «Darauf will ich lieber nicht antworten.» Schliesslich unterbrach der Gerichtspräsident die Verhandlung, damit Anwalt Elias Moussa seine Mandantin überzeugen kann, mit der Wahrheit herauszurücken. Doch vergebens. «Wenn das Geld irgendwo ist, wären Sie gut beraten, es mir zu sagen», so der Gerichtspräsident nach der Pause. «Das Geld befindet sich nirgendwo, es wurde investiert», erhielt er als Antwort.

Dem Opfer ins Wort gefallen

Schon am Vormittag hatte die Beschuldigte für Ärger gesorgt, weil sie einem ihrer Opfer ins Wort gefallen war. Zu Beginn des Verhandlungstags hatte Gerichtspräsident Alain Gautschi die Spielregeln in Erinnerung gerufen: «Ich dulde keine unaufgeforderten Wortmeldungen.» Man dürfe nur das Wort ergreifen, wenn er die jeweilige Person dazu auffordere. Er sehe in den Vernehmungsprotokollen zu diesem Fall, dass einige Personen dazu neigen würden, sich zu äussern, auch wenn sie nicht gefragt werden. Damit sollte er recht behalten. Denn noch am selben Vormittag rief er mehrfach ein lautes «Seien Sie still» durch den Saal. Auslöser war jedes Mal die Hauptbeschuldigte.

Als der Gerichtspräsident einem Geschädigten Fragen zu einem Schuldschein stellte, gestikulierte sie aufgeregt zu ihrem Anwalt, um Stift und Papier zu erhalten. Schliesslich rief sie etwas in den Saal. «Seien Sie still. Dies ist eine eindeutige Warnung. Und das ist das letzte Mal. Haben Sie das verstanden?», so die sofortige Reaktion des Gerichtspräsidenten. Beim nächsten Zwischenfall werde er sie aus dem Saal verweisen.

Videos mit 1000er-Scheinen

Es dauerte nicht lange, bis sie sich erneut ungefragt zu Wort meldete. Das Gericht zeigte im Saal zwei Videos, welche die Frau selbst aufgenommen hatte. Man sieht sie darin auf dem Fahrersitz eines Mercedes, während sie sehr erfreut etliche 1000-Franken-Scheine aus einem Umschlag zieht. Im zweiten Video hält sie mehrere 1000er-Scheine aufgefächert vor sich und blickt glücklich in die Kamera. «Das ist schrecklich, das ist schrecklich», kommentierte sie im Gerichtssaal ihre Videos. Der Gerichtspräsident verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld von 500 Franken. Gleichzeitig signalisierte ihr Anwalt ihr unmissverständlich, dass sie den Mund halten soll. Dann unterbrach der Gerichtspräsident die Verhandlung und forderte den Anwalt auf: «Sprechen Sie mit Ihrer Mandantin, damit sie danach ruhig ist.»

Abgesehen vom Wimmern der Hauptbeschuldigten konnten die Opfer später ungestört die Fragen des Wirtschaftsstrafgerichts beantworten. Ein Mann aus dem Jura, der in die Hauptbeschuldigte verliebt war und wegen ihr rund 1,1 Millionen Franken verloren haben soll, erklärte, warum er ihr trotz Zweifel weiterhin Geld gab: «Ich war in sie verliebt, und sie versprach mir viel für die Zukunft.» Er habe dennoch mit ihr über seine Zweifel gesprochen. «Sie schrie dann so lange, bis ich aufhörte, Fragen zu stellen.» Auch habe sie ihm erklärt, dass er tun müsse, was sie ihm sage, wenn er sein Geld wiedersehen möchte.

Total soll die Hauptbeschuldigte 5,5 Millionen Franken ergaunert haben. Bei einem Teil der Taten soll ihr eine 66 Jahre alte Frau unter Zwang geholfen haben, während ihr damaliger Ehemann aus dem Sensebezirk sie bei der Geldwäsche unterstützt haben soll. Diese beiden Personen waren ebenfalls an der Verhandlung anwesend, werden aber erst an diesem Dienstag aussagen.

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