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Im Zweifel für den Angeklagten: Gericht spricht Autofahrer frei

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An einem dunklen Novembermorgen im letzten Jahr ist es zwischen Mariahilf und Schmitten zu einem Unfall gekommen. Dieser war gestern Gegenstand einer Verhandlung vor dem Polizeigericht Sense in Tafers. Ein 64-jähriger Mann war damals mit seinem Auto in Richtung Mariahilf unterwegs, eine 60-jährige Frau kam ihm entgegen. Ungefähr auf der Höhe Angstorf streiften sich die beiden Fahrzeuge seitlich und wurden dabei beschädigt.

Beide Autolenker wurden in der Folge angezeigt, weil sie nach Einschätzung der Polizei zu wenig aufmerksam waren, ihre Seite der Fahrbahn verlassen und die Sicherheitslinie überfahren hatten. Die Frau akzeptierte die Busse, die ihr wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln via Strafbefehl auferlegt worden war.

Nicht so der Mann: Er reichte Einsprache gegen das Urteil (Busse von 200 Franken) ein, nahm sich einen Anwalt und konnte so gestern dem Polizeirichter Reinold Raemy seine Sicht der Dinge schildern. «Ich fuhr immer korrekt auf meiner Fahrbahnhälfte», sagte er. «Ich sah plötzlich ein Licht vor mir, es ging sehr schnell.» Er habe keine Möglichkeit gehabt, in dieser Linkskurve dem Fahrzeug auszuweichen, da rechts von ihm die Leitplanke gewesen sei.

Ähnliche Aussagen

Er schilderte, dass er ein paar Meter weiter anhielt und seinen Sohn anrief. Da dieser fast zur gleichen Zeit auf der gleichen Strecke unterwegs war, hoffte er, dass dieser irgendwo das Unfallauto am Strassenrand entdeckte. Als dies nicht der Fall war, alarmierte der Mann die Polizei.

Die Autolenkerin, die gestern als Zeugin aussagte, hat nach eigenen Aussagen fast das Gleiche getan: Kurz anhalten, Ausschau halten und dann weiterfahren. An ihrem Arbeitsort hat sie dann die Polizei alarmiert. «Ich bin richtig gefahren», sagte sie. Sie sei sicher, dass sie nicht über die Sicherheitslinie gekommen sei. Wie es genau zum Unfall gekommen ist, konnte sie nicht sagen.

Schaden stützt Aussage

Thomas Meyer, Anwalt des Autolenkers, stützte seine Verteidigung vor allem auf die Beschädigungen der Fahrzeuge. Die Beschädigung des Autos der Lenkerin an der Stossstange vorne und am Kotflügel links sowie beim Auto des Mannes am linken Hinterrad lässt nach seiner Ansicht nur den Schluss zu, dass das Auto der Frau wohl aus der Kurve getragen wurde und mit der hinteren Seite des Autos seines Mandanten kollidiert ist. «Anders ist es kaum denkbar.»

Weil es aber weder Materialspuren noch Zeugen gibt, welche für oder gegen die eine oder andere der widersprüchlichen Aussagen sprechen, plädierte er für das Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten». Diesem Vorschlag folgte Polizeirichter Reinold Raemy nach kurzer Beratung: Er hob den Strafbefehl auf und sprach den Mann vom Vorwurf der leichten Verkehrsregelverletzung frei. Die Kosten übernimmt der Staat.

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