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Immer mehr betagte Behinderte

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Immer mehr betagte Behinderte

Der Staatsrat will unter anderem die Schaffung spezialisierter Einrichtungen prüfen

Nicht alle betagten Behinderten können in herkömmlichen Behinderten- oder Pflegeheimen optimal versorgt werden. Der Staatsrat sieht verschiedene Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen. Er will jedoch die Anfang 2004 in Kraft tretende IVG-Revision abwarten.

Von CAROLE SCHNEUWLY

Die Anzahl behinderter Menschen hat in den vergangenen Jahren im Kanton Freiburg kontinuierlich zugenommen. Gleichzeitig werden die Behinderten immer älter. In einer Anfrage an den Staatsrat hat sich Grossrat Cédric Castella (Öffnung, La Tour-de-Trême) mit den daraus resultierenden Problemen für die betroffenen Sozialeinrichtungen befasst.

Zunächst stelle sich die grundsätzliche Frage nach der Einhaltung der Altersgrenze, die für die Kostenübernahme durch die IV festgesetzt sei (18 bis 65 Jahre). Auch punkto Beschäftigung gebe es Schwierigkeiten, weil betagte Behinderte nicht mehr in Werkstätten arbeiteten. Wie die übrige Bevölkerung hätten auch behinderte Menschen im Alter vermehrt Gesundheitsprobleme. Nicht unproblematisch sei schliesslich das Zusammenleben von älteren und jüngeren Bewohnern in Heimen, schrieb Castella, der selber Präsident der Stiftung Bellevue ist.
Betagte Behinderte in Pflegeheimen unterzubringen sei schwierig, weil das Eintrittsalter dort häufig über 80 Jahren liege, so Castella weiter. Um die Situation zu bewältigen, müssten deshalb entweder spezialisierte Institutionen wie etwa alterspsychiatrische Pflegeheime errichtet oder aber die bestehenden Institutionen mit Spezialabteilungen ergänzt werden. Castella verlangte vom Staatsrat eine Stellungnahme zu diesen Überlegungen sowie eine Abschätzung der zahlenmässigen Entwicklung in den kommenden Jahren.

5,8 Prozent mehr Behinderte pro Jahr

In seiner Antwort bezieht sich der Staatsrat auf die in seinen Rechenschaftsberichten an den Grossen Rat veröffentlichten Zahlen. Diese zeigten tatsächlich einen konstanten Anstieg der Anzahl institutionell untergebrachter Behinderter. Zwischen 1998 und 2002 habe die Zahl behinderter Menschen im Kanton jedes Jahr um durchschnittlich 5,8 Prozent zugenommen.

Mehr Behinderte im AHV-Alter

Die behinderten Personen, die im Laufe der nächsten zehn Jahre im AHV-Alter stehen oder dieses erreichen, sind Ende November 2002 von der beratenden Kommission für die Unterstützung und Begleitung behinderter und gefährdeter Personen erfasst worden. Laut Staatsrat resultierten daraus folgende Zahlen:
l In Heimen wohnen derzeit 45 geistig oder psychisch Behinderte, die bereits im AHV-Alter sind oder dieses bis zum Jahr 2007 erreichen. Ab 2008 kommen 77 weitere Personen dazu, so dass in den nächsten zehn Jahren 122 betagte Behinderte in Heimen leben werden. Zwar würden, heisst es in der Antwort des Staatsrates, einige von ihnen sterben, bevor sie 65 Jahre alt seien, doch sei andererseits auch mit Neueintritten zu rechnen.
lUnter den in Werkstätten arbeitenden, jedoch nicht im Heim wohnenden Personen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung befinden sich 27 im AHV-Alter oder erreichen dieses bis zum Jahr 2007. Zählt man die ab 2008 Hinzukommenden dazu, werden in den nächsten zehn Jahren insgesamt 81 Personen die Werkstätten verlassen. Der Staatsrat rechnet damit, dass einige von ihnen in Heime eintreten werden.

IVG-Revision abwarten

Der Staatsrat teilt die Ansicht von Cédric Castella, dass betagte Behinderte kaum in herkömmlichen Pflegeheimen untergebracht werden könnten. Er schliesst daraus: «Neue Lebensstätten müssen künftig für behinderte Personen im AHV-Alter ge-
schaffen werden.» Dazu sieht die Kantonsregierung drei Möglichkeiten: Erstens könnten neue Institutionen errichtet werden, von denen einige psychisch und andere geistig behinderten Personen vorbehalten wären. Zweitens könnten bestehende Institutionen einen neuen Auftrag erhalten. Drittens könnten im Sinne einer besserer Integration am Herkunftsort in allen Regionen des Kantons geschützte Wohnungen eingerichtet werden.

Um sich für die eine oder andere Lösung zu entscheiden, müssten allerdings die Auswirkungen der am 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) abgewartet werden, schreibt der Staatsrat. Die darin vorgesehenen Hilflosenentschädigungen für zu Hause lebende Behinderte könnten für einige im Heim lebende Personen Anreiz sein, nach Hause oder zu ihren Angehörigen zurückzukehren.

Im Zusammenhang mit den Änderungen durch die IVG-Revision erwartet der Staatsrat von der beratenden Kommission für die Unterstützung und Begleitung behinderter und gefährdeter Personen konkrete Vorschläge für die Entwicklung ambulanter Zwischenstrukturen. Über die finanziellen Auswirkungen werde er sich anschliessend äussern, unter Berücksichtigung eines Pilotprojektes des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur «Hilflosenentschädigung der IV». Der Kanton Freiburg habe im Übrigen für die Planungsperiode 2004 bis 2006 beim BSV 38 zusätzliche Heim- und Werkstättenplätze beantragt, davon 28 für geistig und 10 für körperlich Behinderte.

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