Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Import verstösst gegen das Strassenverkehrsgesetz

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Produkt aus China zu importieren kann gegen das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz verstossen. Das musste ein 47-jähriger Mann aus der Umgebung von Châtel‑St‑Denis am eigenen Leib erfahren. Weil er ein Radarerkennungsgerät aus China bestellte, wurde er nun verurteilt. Sein Paket wurde am 6. Juni vom Schweizer Zoll abgefangen und beschlagnahmt. Gemäss Artikel 98 des Strassenverkehrsgesetzes ist der Import, Verkauf und die Verwendung von Geräten verboten, die die behördliche Verkehrskontrolle stören oder unwirksam machen. In schweren Fällen kann ein Verstoss sogar zu einer hohen Geldstrafe führen.

Gemäss Strafbefehl verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg den Mann zu einer Busse von 300 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten von rund 200 Franken tragen.

cm

Meistgelesen

Mehr zum Thema