Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

In Avry müssen die Bagger ruhen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In Avry haben Baumaschinen beim Einkaufszentrum Avry Centre in den letzten Monaten bereits viel Arbeit verrichtet, obwohl die Baubewilligung für das neue Einkaufszentrum noch nicht vorliegt. Der Oberamtmann des Saanebezirks hatte den vorzeitigen Baubeginn Ende Mai bewilligt. Doch damit ist nun Schluss: Das Freiburger Kantonsgericht hat die vorzeitigen Arbeiten untersagt. Dies hat das Kantonsgericht gestern mitgeteilt.

Die Bauherrschaft – die Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg – hatte um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht, da bereits viele Maschinen gemietet seien und die Bauunternehmen den Einsatz zahlreicher Bauarbeiter geplant hätten. Doch Nachbarn wehrten sich: Die Bauarbeiten veränderten die Topografie des Geländes völlig. So würden vollendete Tatsachen geschaffen.

Die Einsprecher wehren sich nicht nur gegen die frühzeitigen Arbeiten, sondern auch gegen die Anpassungen im Ortsplan, gegen den Detailbebauungsplan für Avry-Centre, gegen die neue SBB-Haltestelle, das Baugesuch für das Einkaufszentrum samt Wassersportzentrum, gegen einen neuen Busbahnhof und gegen einen neuen Kreisel.

Das Kantonsgericht schreibt in seinem Entscheid, dass die jetzigen Vorbereitungsarbeiten klar an den neuen Ortsplan gebunden seien. Doch dieser sei noch nicht in Kraft; vielmehr sei vor Kantonsgericht ein Rekurs dagegen hängig. Die Veränderungen, die der neue Ortsplan und das neue Einkaufszentrum mit sich brächten, seien enorm. «Das Projekt würde den Charakter der Gemeinde verändern; es will einen Hub im Westen Freiburgs schaffen und damit das System des öffentlichen Verkehrs, aber auch der Strassen verändern.»

Das Projekt habe Einfluss auf das Land der Einsprecher. Zum einen führten dieselben Strassen zum Avry-Centre wie zu den Einsprechern. Zudem könnte es sein, dass die Einsprecher wegen der geplanten Wohnhäuser auf dem Areal des Einkaufszentrums plötzlich kein Recht mehr hätten, auf ihrem Land zu bauen, weil die Quote erreicht würde. Solange all dies noch unklar und nicht entschieden sei, hätten die Einsprecher das Recht, sich gegen die vorzeitigen Bauarbeiten zu wehren, hält das Kantonsgericht fest – und verbietet mit sofortiger Wirkung weitere Arbeiten.

Den Rekurs der Einsprecher gegen die Abbruchbewilligung für das bestehende Einkaufszentrum hingegen hat das Kantonsgericht abgelehnt.

Kino und Wassersportzentrum

Die Migros – unter Präsident Damien Piller – will in Avry das Einkaufszentrum aus dem Jahr 1973 abreissen und ein neues Einkaufszentrum samt Kino und Wassersportzentrum sowie Wohnungen bauen.

njb

 

Freiburger Kantonsgericht, Entscheide 602 2019 37 sowie 602 2019 67 und 602 2019 69

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema