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In Bas-Vully gibt es zu viel Bauland

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Autor: Lukas Schwab

Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Bas-Vully stösst bei den Bürgern auf grosses Interesse: Am Informationsanlass vom Mittwoch war die Turnhalle in Bas-Vully bis auf den letzten Stuhl besetzt. «Es freut mich, dass sie so zahlreich erschienen sind. Das zeigt, dass ihnen die Entwicklung der Gemeinde wichtig ist», sagte Syndic Jean-François Chenaux.

Der für die Ortsplanung zuständige Gemeinderat Pierre-André Burnier erklärte, das Oberziel sei eine Verdichtung des Siedlungsgebietes nach innen. Dies bedeute, dass die Siedlungszonen an den Dorfrändern begrenzt werden und künftig freie Parzellen innerhalb des Dorfes überbaut werden sollen.

Zu viel eingezontes Bauland

Im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden werden in der Ortsplanungsrevision in Bas-Vully keine neuen Bauzonen ausgeschieden, sondern die bestehenden verkleinert: Die noch nicht überbauten Baulandreserven müssen um sechs Hektaren auf 13,5 Hektaren reduziert werden. «Das ist eine Vorgabe des Kantons», erklärte Burnier. Die maximale Fläche an eingezonten Baulandreserven, über die eine Gemeinde verfügen dürfe, sei gesetzlich geregelt. «Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Fläche, die in den letzten 15 Jahren in der jeweiligen Gemeinde überbaut worden ist», so Burnier. Da in der Vergangenheit in Bas-Vully trotz viel Bauland wenig Flächen überbaut worden seien, müsse nun Bauland ausgezont werden.

Kriterien zur Umzonung

Um dies zu erreichen sieht der neue Zonenplan vor, dass verschiedene heute als Wohnbauzonen ausgeschiedene Parzellen in Landwirtschaftszonen umzoniert werden. «Auswahlkriterien waren unter anderem die Lage des Terrains, die Erschliessung und die künftige Entwicklung des Gebietes», so Burnier. So würden Grundstücke entlang der Moosstrasse umzoniert, weil sich diese aufgrund des heutigen Verkehrsaufkommens nicht mehr als Wohnzone eignen. Ein anderes Beispiel sei der Bereich, wo im Richtplan ein möglicher Standort für einen künftigen Bootshafen vorgesehen ist (siehe Kasten): Um zu verhindern, dass der Zugang überbaut wird, sei auch dort eine Umzonierung der Bau- in eine Landwirtschaftszone vorgesehen. «Aber auch Parzellen, deren Erschliessung noch nicht erstellt ist, sind betroffen», so Burnier.

Für spezifische Fragen betroffener Landbesitzer organisiert der Gemeinderat am 10. und am 16. März Sprechstunden, Informationen finden sich auf der Gemeindehomepage. Der neue Zonenplan und der Richtplan liegen ab dem 4. März während 30 Tagen öffentlich auf und können in der Gemeindeverwaltung und im Oberamt Murten eingesehen werden.

Infos unter: www.bas-vully.ch

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