Das Kantonsgericht Freiburg hat Beschwerden gegen einen Detailerschliessungsplan in Châtel-St-Denis abgewiesen: Nachbarn wehrten sich dagegen, dass drei Parzellen von der individuellen Chalet- in eine Chaletzone umgestuft werden. Die Gemeinde habe die Terrains während der Ortsplanrevision erst auszonen wollen: Da das neue Raumplanungsgesetz die Freiburger Gemeinden dazu zwinge, die Bauzonen zu redimensionieren, könne Châtel-St-Denis nun nicht die Parzellen in eine Chaletzone wandeln.
Das Kantonsgericht beurteilt dies in einem gestern veröffentlichten Urteil anders: Auch wenn die Gemeinde sich überlegt habe, die Parzellen auszuzonen, hätten sich diese in einer Bauzone befunden. Daher zone die Gemeinde nicht Landwirtschafts- in Bauland um. Zudem könne die Gemeinde selber bestimmen, welche Parzellen sie in Landwirtschaftsland zurückstufe–was sie auch getan habe. Mit diesem Urteil können auf den drei Parzellen 16 Chalets mit einem unterirdischen Parkhaus entstehen. Die drei Beschwerdeführer müssen die Gerichtskosten von 3500 Franken sowie die Anwaltskosten der Gemeinde von 5000 Franken übernehmen. njb
http://www.fr.ch/tc/de/pub/index.cfm; Rechtsprechung; ab 2016; Verwaltungsrecht, Entscheid Nr. 66.