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In den Kirchen gilt Maskenpflicht

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Ab sofort gilt in Freiburger Kirchen und Kapellen eine Maskenpflicht, wie das Bischofsvikariat gestern mitteilte. Nachdem das Obligatorium Anfang Woche bereits für Beerdigungen und Trauergebete eingeführt wurde, wird es nun auf alle Messen und anderen Veranstaltungen in Kirchen ausgeweitet. Die Maskenpflicht ermögliche es, alle Kirchenbänke zu besetzen, und auch das Singen sei mit Maske erlaubt, schreibt Bischofsvikar Jean Glasson. Ist die Distanz von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern gewährleistet, kann der Pfarrer das Ablegen der Masken gestatten. Für Veranstaltungen mit über 300 Personen braucht es gemäss den Regeln des Kantons eine Bewilligung des Oberamts. Jean Glasson erinnert weiter daran, dass vor dem Betreten der Kirche die Hände zu desinfizieren seien und dass man auch beim Verlassen der Kirche Vorsicht walten lassen solle.

cs

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