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In den Zimmern der Pflegeheime soll nicht geraucht werden

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freiburg Die VFA schliesst sich im Hinblick auf die Abstimmung vom 30. November 2008 der Ansicht der Gesundheitsliga des Kantons Freiburg an und empfiehlt dem Stimmvolk, mit einem doppelten Ja sowohl die Verfassungsinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» und den Gegenentwurf des Staatsrates zu unterstützen.

Pflegeheime haben letztes Wort

In einer Medienmitteilung erinnert VFA-Präsident René Thomet daran, dass die meisten Alterseinrichtungen bereits heute rauchfreie Räume haben. «Die VFA denkt allerdings über ein totales Rauchverbot in den Alterseinrichtungen, an den gemeinschaftlichen sowie an den privaten Orten nach. Es gilt hinzuzufügen, dass die Frage des Rauchens in den Einzelzimmern der Heimbewohnerinnen und -bewohner nicht durch die beiden Abstimmungsvorlagen geregelt werden kann. Die Kompetenz dafür wird – vom Abstimmungsausgang unbeeinflusst – bei der einzelnen Institution bleiben. Die VFA kann ihren Mitgliedern nur empfehlen, das Rauchen in den Zimmern zu verbieten, und dies in ihr Hausreglement aufzunehmen», hält René Thomet fest.

«Ebenfalls aus Sicherheitsgründen, insbesondere aus Gründen des Brandrisikos, sollte das Rauchverbot in den Zimmern verlangt werden», argumentiert Claude Ecoffey, Geschäftsführer des Maison St-Joseph in Châtel-St-Denis. «Und auch wenn es emotional schwierig scheint, einer älteren Person, welche ihr ganzes Leben lang geraucht hat, das Rauchen zu verbieten, kann man Begleitmassnahmen für die Raucher einführen, so wie es das Kantonsarztamt des Kantons Freiburg empfiehlt», fügt er hinzu.

Personal schützen

Laut VFA gibt es auch ein juristisches Argument für dieses Verbot. «In den Heimen sind alle Örtlichkeiten Arbeits- und Gemeinschaftsorte, das gilt auch für die Zimmer der Bewohner», präzisiert Emmanuel Michielan, VFA-Generalsekretär. «Es stellt sich also die Frage der Erlaubnis des Rauchens in den Einzelzimmern, sofern das Personal dort pflegt und somit notgedrungen arbeiten muss», fügt er bei und ruft in Erinnerung, dass das Bundesgericht kürzlich einen Arbeitgeber aus diesen Gründen verurteilt hat. «Es gibt keinen Grund, dass die Heime des Kantons Freiburg eine Ausnahme machen», hält er in seiner juristischen Analyse weiter fest.

Für belüftete Fumoirs

Für die VFA wäre der einzige «private» Ort, an dem man das Rauchen erlauben könnte, ein gut belüfteter Raum, welcher speziell für die Raucher eingerichtet wird und von dem der Rauch direkt nach draussen geleitet wird. «Es braucht keine Pseudo-Lokale, sondern speziell eingerichtete Räume, welche mindestens 16 Quadratmeter aufweisen. Dies wäre die einzige Ausnahme, welche die VFA bei der Behandlung dieser Frage mittelfristig in Betracht ziehen könnte», ergänzt René Thomet. az

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