Weder der IT-Mitarbeiter noch der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei wollen in der Affäre um den früheren Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand das Amtsgeheimnis verletzt haben. Vor dem Bezirksgericht Zürich schoben sie sich gegenseitig die Schuld zu: Jeweils der andere sei treibende Kraft bei der Veröffentlichung von Hildebrands Bankunterlagen gewesen. Die Staatsanwältin plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten für den Bankangestellten und auf eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen für Lei. Das Urteil wird am 13. April eröffnet. sda
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