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«In diesem Saal muss der Heilige Geist gewirkt hab

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«In diesem Saal muss der Heilige Geist gewirkt haben», sagte einer der zahlreich aufmarschierten Freunde und Sympathisanten Deillons nach dem etwas überraschenden Urteil von Polizeirichter Pierre-Emmanuel Esseiva. Der erntete spontanen Applaus und Danksagungen für eine Entscheidung, die er sich nicht leicht gemacht hatte. Nach der Befragung des Angeklagten hatte er sich für die Urteilsfindung fast zwei Stunden Zeit gelassen.

Hilfe für Obdachlose

«Dieser Fall liegt anders als die anderen, die bisher in Sachen Beherbergung Papierloser beurteilt wurden», betonte Esseiva in seiner Urteilsbegründung. Er dachte dabei vor allem an die Tatsache, dass sich Deillon mit einem Brief an Polizeidirektor Claude Grandjean «selbst denunziert» habe. Diesen Brief hatte der Geistliche noch während der Zeit geschrieben, als eine fünfköpfige kurdische Familie ohne Papiere in der Freiburger Kongregation der Weissen Väter wohnte.

Die Familie, die inzwischen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten hat, lebte von Dezember 2001 bis November 2002 in der Kongregation. Er sei sich nicht bewusst gewesen, etwas Verbotenes zu tun, gab Raphaël Deillon zu Protokoll. Er habe keine Papierlosen verstecken, sondern einfach Obdachlosen helfen wollen.

Im Sinne des Gesetzes

Er anerkenne den guten Glauben und die berechtigten Interessen Deillons, erklärte Pierre-Emmanuel Esseiva seinen Entscheid. Gleichzeitig rief er die Anwesenden, viele von ihnen Mitglieder oder Sympathisanten des Freiburger Kollektivs der Papierlosen, dazu auf, mit offenen Karten zu spielen. Er sehe ein, dass man Menschen in Not helfen wolle, doch müsse man dabei im Sinne des Gesetzes handeln.

Mit dem Freispruch Deillons wird eine vom Untersuchungsrichter ausgesprochene Strafe in Höhe von 200 Franken hinfällig. In vier ähnlichen Fällen waren bisher die verhängten Bussen bestätigt oder gar erhöht worden. Auch das Bundesgericht hat kürzlich einen Rekurs abgewiesen.

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