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In FC-Buvetten eingebrochen und gefeiert: Bussen und Geldstrafen

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Sie spürten wohl den Frühling etwas gar heftig: Vier junge Erwachsene brachen in der Nacht auf den 6. März in die Buvette des FC Onnens im Saanebezirk ein. Sie nutzten Werkzeuge, um zwei Türen aufzubrechen. Einmal drin, feierten sie und liessen unter anderem eine Kasse mit Bargeld und Zigaretten mitgehen, wie aus den Strafbefehlen gegen einige der Beteiligten hervorgeht. Rund zehn Tage später versuchten sie zusammen mit Kollegen das Gleiche in Billens – dort schafften sie es aber nicht, die Tür der Buvette aufzubrechen, und zogen unverrichteter Dinge wieder ab. Am gleichen Wochenende brachen sie in die Buvette von Châtonnaye ein, indem sie ein Fenster einschlugen und eine Glastür aufbrachen. Sie feierten und durchsuchten die Buvette, fanden aber offenbar nichts, das sie mitnehmen wollten. Auch in Lentigny und Autigny brach die Gruppe ein, hinterliess ein Chaos und stahl neben Getränken auch Gläser und Teller.

Der FC Lentigny, der FC La Brillaz, der FC Billens, der FC Châtonnaye-Middes sowie die Gemeinde Autigny reichten eine Strafanzeige ein.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat nun vier der Beteiligten mittels eines Strafbefehls verurteilt. Nicht alle vier waren bei allen vier Einbrüchen dabei, und bei einigen kommen zusätzliche Delikte wie der Kauf von Drogen hinzu. Während einige der vier jungen Erwachsenen schon vorbestraft sind, haben sich andere zuvor nichts zuschulden kommen lassen. Darum fallen auch die Strafmasse unterschiedlich aus. Eine junge Frau etwa wird zu einer Busse von 500 Franken und einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen mit fünf Jahren Bewährung verurteilt. Ein anderer Beteiligter erhält eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen mit zwei Jahren Bewährung sowie eine Busse von 500 Franken. Bei einem dritten Beteiligten liegt die Busse bei 2000 Franken, und die Geldstrafe wurde auf 160 Tagessätze festgelegt, dies mit zwei Jahren Bewährung. Ein junger Mann, der nur bei einem der Vorfälle dabei war, muss hingegen nur 300 Franken Busse zahlen und erhält eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen mit zwei Jahren Bewährung.

nas

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