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In jedem Bezirk ein Büro

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In jedem Bezirk ein Büro

Gesetz über das Grundbuch wird vollständig revidiert

Heute hat jeder Bezirk sein Grundbuchamt. Eine Kantonalisierung ist künftig nicht auszuschliessen, doch mindestens ein Büro muss in jedem Bezirk bleiben. So will es das Kantonsparlament.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Grosse Rat hat am Donnerstag das Gesetz über das Grundbuch revidiert und dabei die erste Lesung beendet. Einig war man sich im Grossratssaal, dass das Ganze eine sehr technische Angelegenheit ist. Entsprechend war denn auch das Interesse.

Einigkeit herrschte im Parlament auch über den Inhalt der Revision, denn nur ein einziger Artikel gab Anlass zu kontroversen Diskussionen. Dabei war man sich eigentlich auch einig über das eigentliche Ziel, das mit diesem Artikel verfolgt werden soll, nicht aber, wie dieses Ziel formuliert werden soll.

Staatsrat will flexibel bleiben

Ziel der Gesetzesrevision ist es u. a., dem Staatsrat einen grösseren Spielraum bei der Bildung der Grundbuchkreise und der Organisation der Grundbuchämter zu gewähren. So verheimlichte Finanzdirektor Urs Schwaller nicht, dass die Zahl der Grundbuchkreise (heute 7) durch Zusammenlegungen reduziert werden könnte. Die Reorganisation dürfte – so Schwaller – nicht vor Abschluss der Informatisierung des Grundbuches erfolgen, also nicht vor 2008. «Der Staatsrat will den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Fall in jedem Bezirk den entsprechenden Service garantieren», versprach er.

Die parlamentarische Kommission unter dem Vorsitz von Jean Genoud (CVP, Châtel) wollte dieses Versprechen auch im Gesetz verankern. Sie wollte aber auch, dass für die Führung des Grundbuchs mehrere Kreise gebildet werden. So wehrte sie sich gegen eine totale Kantonalisierung. Genoud befürchtete, dass ein einziger Kreis mit Sitz in Freiburg die Notare veranlassen könnte, ihren Arbeitsort in die Hauptstadt zu verlegen und nur noch gelegentlich auf dem Land tätig zu sein. Mit 47 zu 45 Stimmen lehnte der Grosse Rat aber den Antrag der Kommission hauchdünn ab.

Einsichtnahme via Internet

Denis Boivin (FDP, Freiburg) seinerseits wollte, dass bei der Veröffentlichung der Grundstückübertragungen im Amtsblatt zusätzliche Informationen via Internet beschafft werden können. Mit 60 zu 31 Stimmen wurde sein Antrag angenommen, doch will der Finanzdirektor vorerst in Bern nachfragen, ob dies rechtens sei. Er wird in zweiter Lesung mit der Antwort aufwarten. Das Datenschutzgesetz müsse jedoch respektiert werden.

Urs Schwaller rief in der Eintretensdebatte in Erinnerung, dass im Grundbuch dingliche Rechte an Grundstücken, Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte begründet, geändert oder gelöscht werden können. Diese Rechte können direkt beim Grundbuchamt, über das Internet oder das Intranet oder durch Ausstellung von Grundbuchauszügen eingesehen werden.
Eine zweite Aufgabe sei die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs. «Hier geht es darum, den kantonalen Kataster, der aus verschiedenen gebundenen Büchern besteht, die bis ins 19. Jahrhundert zurückgehen und in denen die Eintragungen noch handschriftlich erfolgen, durch Dokumente zu ersetzen, die den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und der Grundbuchverordnung des Bundes entsprechen.

Eingetragene und nicht
eingetragene Rechte bereinigen

Die Einführung des eidg. Grundbuchs erfolgt grundsätzlich im Anschluss an eine amtliche Vermessung oder eine Güterzusammenlegung und besteht darin, in Zusammenarbeit mit den Eigentümern nach einem öffentlichen Aufruf die eingetragenen oder nicht eingetragenen Rechte an Grundstücken in einer bestimmten Gemeinde zu bereinigen und zu ergänzen. Bei dieser Gelegenheit werden neue Pläne und ein neues Grundbuch erstellt», erläuterte Urs Schwaller weiter.

Aufgabe der Grundbuchämter sei es zudem, die Veranlagung der Handänderungs- und Grundpfandrechtssteuern sowie der Steuer zum Ausgleich der Verminderung des Kulturlandes vorzunehmen.

Informatisierung des Grundbuchs

Laut Schwaller wird gegenwärtig das Grundbuch auf drei verschiedenen Arten von Datenträgern geführt, und zwar im kantonalen Kataster in Buchform (noch 40 Prozent des Kantonsgebiets), auf eidgenössischen Blättern in Papierform und mit EDV. Bereits vor drei Jahren sei begonnen worden, ein einheitliches, mit EDV geführtes eidg. Grundbuch für das ganze Kantonsgebiet aufzustellen. Diese Arbeiten würden über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgeführt.

Nach Worten des Finanzdirektors kann das Grundbuch dank der Gesetzesrevision rascher informatisiert werden. Auch mehrere Vorschläge der Grundbuchverwalter zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit seien in der Revision aufgenommen worden, so etwa die Möglichkeit, das eidg. Grundbuch in gewissen Fällen ohne vorherige Neuvermessung einzuführen. Es seien aber auch Verfahrenserleichterungen geschaffen worden. So könne heute auf die Einberufung von Anerkennungssitzungen verzichtet und öffentliche Auflagen können gruppiert vorgenommen werden. Auch seien weniger Anzeigen erforderlich, und in gewissen Fällen könne auf die Nachführung der Grundpfandtitel verzichtet werden.
Jährlich 25 Millionen sparen

Gleichzeitig mit dem Grundbuch revidiert der Grosse Rat auch das Gesetz über die amtliche Vermessung. So kann die neue Parzellarvermessung erleichtert werden.

Das Kantonsparlament ist allerdings am Donnerstag nicht über die Eintretensdebatte hinausgekommen. Finanzdirektor Urs Schwaller gab einleitend zu verstehen, dass die Vermessung in erster Linie der Führung des Grundbuchs diene. Die Daten seien aber auch für andere öffentliche Aufgaben nützlich. Er dachte dabei an die Raumplanung oder die ober- und unterirdischen Leitungsnetze.

Schwaller hielt fest, dass die Gebiete, die noch über Pläne und Kataster aus der Zeit vor 1912 verfügen, neu vermessen werden müssen. Und jene Gebiete, die bereits graphische Pläne haben, wollen sie numerisieren. Dabei würden die Vorteile der technischen Neuheiten voll ausgenützt, wie z. B. der Einsatz von GPS (Satelliten unterstützte Vermessung) und von Orthofotos (geometrisch korrigierte Luftbilder).

Als Revisionsgrund nannte er u.a. die Arbeitsvergabe, da die berufsgebundenen Tarife durch ein Submissionsverfahren abgelöst worden seien. Die gelockerten Anforderungen des Bundes auf dem Gebiet der Generalrevision der Grenzen würden nun ein vereinfachtes Verfahren zulassen. Bei der Vermessung des restlichen Gebietes seien deshalb gewaltige Einsparungen möglich. Er schätzte sie auf jährlich 25 Mio. Franken, die hauptsächlich den Eigentümern und zu einem grossen Teil den Gemeinden zugute kommen.

Landwirtschaftliche Nutzfläche
wird vermessen

Schliesslich wies der Finanzdirektor auf die Pflicht der Kantone hin, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu aktualisieren, da aufgrund der Vermessungsdaten Direktzahlungen gewährt werden.

Laut Schwaller haben all die Vereinfachungen die Kundenfreundlichkeit gesteigert. So habe im Jahr 2002 auf einem Gebiet von 15 000 ha Neuvermessungen eingeleitet werden können.

SVP-Sprecher Heinrich Heiter lobte den Kanton Freiburg bezüglich Arbeitsvergabe als Musterknabe, da – im Gegensatz zu andern Kantonen – die Arbeiten sowohl im kantonalen wie auch im eidg. Amts

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