Das Kantonsgericht sah keinen Fehler in der Informationspolitik des Kerzerser Gemeinderates im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Einführung eines Generalrates. Die Abstimmungsbroschüre, gegen die ein Bürger Beschwerde eingereicht hatte, hätten die Ortsparteien zu verantworten. Und diese seien nicht zu Ausgewogenheit verpflichtet, so das Kantonsgericht. Deshalb sei die Beschwerde abgewiesen worden. Hätte der Gemeinderat die Broschüre geschrieben, hätte er allerdings mehr Vorsicht walten lassen müssen. fca
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