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Information ist für die Opfer das A und O

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Vor 20 Jahren ist das Opferhilfegesetz in Kraft getreten. Dieses «Jubiläum» hat das kantonale Sozialamt zum Anlass genommen, an einer Tagung die Unterstützung der Opfer im Strafverfahren zu thematisieren. Wie sieht diese aus, und was läuft auf Bundesebene? Verschiedene Referentinnen–von der Beraterin bis zur Staatsanwältin–äusserten sich gestern in Freiburg dazu.

«Die Opfer müssen vor, während und nach dem Strafverfahren vor allem gut informiert sein, und für sie ist es wichtig, angehört zu werden», erklärte Laetitia Bernard, Beraterin bei der Opferberatungsstelle Freiburg. Entscheiden sich die Opfer zur Strafanzeige, begleiten sie die Beraterinnen während des Verfahrens. Viele seien mit der Rechtssprache überfordert und bräuchten eine Vertrauensperson, die sie zum Beispiel zur Anhörung bei der Staatsanwaltschaft begleite.

Den Opfern sei es wichtig, als Opfer anerkannt zu werden. «Zumindest moralisch können wir ihren Status als Opfer anerkennen», so Laetitia Bernard.

Erwartungen tief halten

Doch ob der Täter verurteilt wird, dafür gibt es keine Garantie. Die Rolle der Opferhilfe sei es deshalb auch, die Erwartungen der Opfer herunterzubrechen. «Und ihnen eine Hirnwäsche gegen das eigene Gefühl der Schuld zu verabreichen», sagte Claudia Meyer, Beraterin bei der Opferberatungsstelle für Frauen, zu der auch das Frauenhaus gehört.

 Für Claudia Meyer ist die lange Dauer der Strafverfahren problematisch. «Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, können die Frauen das Trauma nicht überwinden.» Die Beraterinnen könnten den Opfern nicht zu einer Strafanzeige raten oder davon abraten. «Es gibt so wenig Gewissheit in dieser leidigen Angelegenheit. Wir können einfach nur informieren», so Meyer.

Aus psychologischer Sicht spreche die Angst vor weiterer Bedrohung, eine geringe Belastbarkeit oder Resignation dagegen, eine Gewalttat anzuzeigen, sagte Psychologin und Psychotherapeutin Denise Jungo. Dafür spreche, dass die Anzeige, also sich zu wehren, ein Therapieziel sein könne und auch die Schuldgefühle so besser verarbeitet werden könnten. Als Therapeutin schaue sie die Belastbarkeit der Person an und wie stark die Verurteilung des Täters mangels Beweisen gefährdet sei. «Opfer zu sein im Strafverfahren bedeutet, dass man stark sein muss», sagte denn auch Anwältin Isabelle Brunner. Die Opfer müssen ihre Geschichte mehrmals erzählen und auch unangenehme Fragen beantworten. «Das Opfer ist das Stiefkind des Strafprozesses», sagte Staatsanwältin Yvonne Gendre. Provokativ gesagt sei der Strafprozess für den Beschuldigten da, damit sich dieser wehren könne, nicht für das Opfer. 

Opferhilfezentren stärken

Die Position des Opfers im Strafverfahren soll jedoch gestärkt werden. Der Bundesrat will mit den Kantonen Massnahmen prüfen, damit Opfer von Straftaten häufiger Anzeige erstatten und stärker unterstützt werden. Dies gab er im Februar in seinem Bericht zu einem Postulat von SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr bekannt. Wie Valérie Berset vom Bundesamt für Justiz gestern erläuterte, sehen die Massnahmen unter anderem eine Verstärkung der Opferhilfezentren vor. Der Massnahmenplan soll dem Bundesrat bis Ende 2014 vorgelegt werden.

Zahlen und Fakten

1,35 Millionen Franken für die Opferhilfe 2012

Die Opferhilfe bietet Beratung und Begleitung durch eine Beratungsstelle. Die Hilfe erfolgt sofort und ist kostenlos. Wenn nötig werden Dritte hinzugezogen. Das Opferhilfegesetz (OHG) verstärkt zudem die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Und das Opfer kann Ansprüche auf Entschädigung oder Genugtuung geltend machen, wenn es keine ausreichende Entschädigung durch den Täter oder durch Versicherungen erlangen kann.2012beliefen sich die OHG-Ausgaben im Kanton Freiburg bei 370 bearbeiteten Dossiers auf1,35 Millionen Franken, leicht mehr als 2011. Davon wurden209400 Franken für Genugtuungenentrichtet,268000 für die Soforthilfe. «Wir machen systematisch Regress auf den Täter», erklärt Daniel Känel, kantonaler OHG-Koordinator. Dadurch habe das Sozialamt 2012 45000 Franken wieder einbringen können. Das Sozialamt tue dies nicht nur des Geldes wegen, sondern auch für die Opfer. Für sie sei es wichtig zu wissen, dass nicht nur der Staat, sondern auch der Täter habe bezahlen müssen.ak

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