Der Grosse Rat hat gestern mit 49 zu 43 Stimmen beschlossen, dass das Zugangsrecht bei Dokumenten, die vor dem Inkrafttreten des Informationsgesetzes erstellt wurden, nicht geltend gemacht werden kann. Laut Staatsrat Pascal Corminboeuf könnte manche Gemeindeverwaltung ins Schwitzen geraten, wenn sie Dokumente aus früheren Zeiten herausrücken müsste. Nicht alle Gemeindearchive seien so modern ausgerüstet, um die verlangten Dokumente sofort zu finden. Zudem wollte er nicht, dass alte Dorfaffären neu aufgerollt werden.
Abgelehnt hat der Rat auch einen Antrag von Antoinette de Weck (FDP, Freiburg): Sie wollte, dass zumindest die Dokumente der laufenden Geschäfte ausgehändigt werden müssen. Keine Chance hatte der Antrag von Stéphane Peiry (SVP, Freiburg), der wollte, dass Dokumente, die nach 2002 erstellt wurden, öffentlich zugänglich sind. az