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Informationsgesetz tritt 2011 in Kraft

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Autor: Arthur Zurkinden

Freiburg Am 9. September 2009 hat der Grosse Rat das neue Gesetz über die Information verabschiedet. Dieses regelt u. a. den Zugang zu den amtlichen Dokumenten. Wie der Staatsrat am Mittwoch mitteilte, wird dieses Gesetz am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Mehrere Gründe haben ihn bewogen, auf eine rasche Inkraftsetzung zu verzichten.

«Nun sind auch die Gemeinden verpflichtet, von Amtes wegen zu informieren. Für gewisse, vor allem kleinere Gemeinden bedeutet dies eine Umstellung. Sie müssen nun die Verfahren festlegen, wie sie die Öffentlichkeit informieren wollen», erklärt Staatskanzlerin Danielle Gagnaux, weshalb ihnen eine gewisse Frist eingeräumt wird. «Bezüglich Zugang zu den Dokumenten müssen sie sich auch überlegen, welche Dokumente sie bedenkenlos aushändigen, welche sie eventuell nur teilweise öffentlich zugänglich machen oder bei welchen sie den Zugang verwehren wollen», führt sie weiter aus. Bekanntlich hat der Grosse Rat beschlossen, dass Dokumente, die zur Vorbereitung eines Entscheides dienen, nicht vor dem Entscheid öffentlich zugänglich sind.

Laut Danielle Gagnaux ist die Kantonsverwaltung besser auf das neue Gesetz vorbereitet als die Gemeinden. «Die Information von Amtes wegen ist bereits in einer Verordnung vom 1. Juni 2005 geregelt», gibt sie zu verstehen und erinnert daran, dass der Staatsrat und die Kantonsverwaltung schon heute informieren müssen.

Das neue Gesetz bringt aber auch andere Änderungen mit sich, deren Umsetzung einige Zeit in Anspruch nimmt. So muss eine kantonale Kommission für Öffentlichkeit und Datenschutz eingesetzt werden, in welche die bisherige Kommission für Datenschutz integriert wird. Und dies soll laut Staatsrat rasch geschehen. Der Grosse Rat soll deren Mitglieder bereits im Frühling ernennen können. Diese Kommission muss u.a. ihre Stellungnahme zur Ernennung der oder des Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz abgeben können.

Ferner muss auch ein Register der Interessenbindungen eingeführt werden. Interessenvertretungen der Staats-, Gross- und Gemeinderäte müssen künftig transparent sein. Und die Mitarbeiter der Kantons- und Gemeindeverwaltungen müssen über die Umsetzung des neuen Gesetzes informiert werden.

Der ganze Bereich der Information und der Öffentlichkeit wird der Staatskanzlei angegliedert werden. Dies gilt auch für den Datenschutz.

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