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Initiative führt zu handlungsunfähigen Kantonen

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Gemäss Bundesverfassung legt der Bund die Grundsätze der Raumplanung fest. Die Raumplanung selbst ist Angelegenheit der Kantone. Sie dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedelung des Landes. Die Zersiedelungsinitiative ist ungerecht gegenüber den Kantonen und Gemeinden, die mit dem Boden bislang haushälterisch umgegangen sind und nicht auf Vorrat eingezont haben. Sie macht die Kantone und Gemeinden handlungsunfähig, verunmöglicht sinnvolles Wachstum und führt zu volkswirtschaftlichen Schäden.

Sie hemmt im Weiteren sinnvolle Entwicklungen. Gerade weil die Initiative auf kantonale und regionale Unterschiede keine Rücksicht nimmt, sondern alles über einen Leisten schlägt, ist sie das falsche Instrument zur Bekämpfung der Zersiedelung. Das Einfrieren der Bauzonen vergrössert das Risiko, dass Bautätigkeiten auf noch verfügbares Bauland ausserhalb der Ballungsgebiete verlagert werden. Das fördert die Zersiedelung.

In einigen Regionen würde das Einfrieren der Bauzonen gar zu einer gravierenden Baulandverknappung führen. Die Folge wäre eine Verteuerung der Baulandpreise und der Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie der Wohnungsmieten. Nicht nur Private, sondern auch Gewerbe- und Industriebetriebe würden zunehmend in Kantone mit genügend und bezahlbaren Baulandreserven ausweichen. Damit erreichen die Initianten genau das Gegenteil von dem, was sie mit ihrem Anliegen erreichen wollen. Die Folgen wären ein Entwicklungsstopp in gewissen Kantonen und noch grössere Pendlerströme. Die 2014 in Kraft gesetzte Revision des Raumplanungsgesetzes schränkt die Grösse der Bauzonen in den Kantonen auf den Bedarf der nächsten 15  Jahre ein. Zu grosse Bauzonen müssen ausgezont werden. Die Kantone arbeiten mit Hochdruck daran, diese strengen Regeln umzusetzen. Die Zersiedelungsinitiative ist das falsche Instrument zur Bekämpfung der Zersiedelung. Sie ist deshalb abzulehnen.

«Die Initianten erreichen genau das Gegenteil von dem, was sie erreichen wollen. Die Folgen wären ein Entwicklungsstopp in gewissen Kantonen und noch grössere Pendlerströme.»

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